Landesjägermeister: „Jagdzwang notwendig“

Bereits zwei Waldbesitzer in Oberösterreich wollen nicht mehr, dass in ihrem Wald gejagt wird. Sie forderten eine Abschaffung des Jagdzwangs für ihren Bereich. Der Landesjägermeister Josef Brandmayr warnt vor einer Aufweichung.

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„Oberösterreich Heute“
24.10.16 19.00 Uhr

Bisher war das Jagdrecht in Oberösterreich klar geregelt: Eigentlich ist ganz Österreich abseits der Siedlungsgebiete Jagdrevier, nur auf bestimmten Flächen, etwa Wiesen nahe bei Häusern, Industrieanlagen oder auch auf Friedhöfen ruht die Jagd, wie es heißt. Doch jetzt verlangen das immer mehr auch für ihren Wald.

Um das zu erreichen, sind die zwei Waldbesitzer - wie auf ooe.orf.at berichtet - vor den Landesverwaltungsgerichtshof gezogen. Der sogenannten Jagdzwang, der per Gesetz vorgeschrieben ist, soll für ihren Bereich abgeschaffen werden.

„Jagdzwang bringt Rechtssicherheit“

Landesjägermeister Josef Brandmayr warnt vor einer Aufweichung des Jagdzwangs und auch der Pflicht, dass Wälder an Jäger für die Jagd verpachtet werden müssen. Es gebe ja einen vorgeschriebenen Abschussplan: „Wir müssen etwa das Reh regulieren und reduzieren. Wenn Wildschaden entsteht, dann sind wir Jäger dafür verantwortlich und müssen den Schaden bezahlen.“

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Waldbesitzer wollen auf ihren Flächen die Jagd verbieten. Bisher ist das gesetzlich noch nicht geregelt.

Unklar ist, wer für solche Schäden aufkommen müsste, wenn das Wild aus Wäldern kommt, in denen nicht mehr gejagt werden darf. Für den obersten Jäger bringt der Jagdzwang damit für sämtliche Grundbesitzer, die ihre Flächen verpachten müssen, auch Rechtssicherheit.

Mitte November Verhandlung

Aber auch als praktischen Gründen hält der Landesjägermeister die Aufweichung des Jagdzwangs für unmöglich: „Woher soll ich als Jäger wissen, ob ich auf einer Fläche jagen darf oder nicht?“ Auch mögliche Schilder hält Brandmayr für nicht nützlich. Der nächste Fall in Sachen Jagdverbot wird Mitte November vor dem Landesverwaltungsgerichtshof verhandelt.

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