Anträge auf Jagdverbot in eigenen Wäldern

Der VfGH beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob Grundstücksbesitzer die Jagd in ihrem Wald oder auf ihrer Wiese verbieten können. Ein Kärntner hatte das Verfahren initiiert. Sein Fall hat jetzt andere Grundstücksbesitzer animiert, ähnlich zu handeln.

Im Wald von Josef Greiner in Engelhartszell (Bezirk Schärding) leben Hase und Rehe. Sie werden gejagt, obwohl Greiner, selbst Vegetarier, dagegen ist, wie er sagt: „Es gibt einen Hochsitz auf unseren Wald gerichtet. Und ich finde es schlimm, dass ich verpflichtet bin, dies zulassen zu müssen.“

„Zwangsbejagung auf allen Waldflächen“

Laut Gesetz gilt die Zwangsbejagung auf allen Waldflächen und nicht eingegrenzten Wiesen. Greiner hat dagegen geklagt. Österreichweit dürften etwa 20 solcher Jagdfreistellungsklagen bei Gericht anhängig sein. Der Präzedenzfall aus Kärnten, bei dem der Kläger mit „ethischen Gründen“ argumentiert - könnte Waldbesitzer wie Josef Greiner dazu motiviert haben, schätzen Juristen. Denn dieser ist bis zum Verfassungsgerichtshof durchgekommen.

Bundesweite Folgen möglich

Entscheiden die Richter zugunsten des Klägers, hätte das bundesweit Folgen, so Juristin Kathrin Bayer von der Universität für Bodenkultur in Wien: "Der Gesetzgeber könnte die Möglichkeit für den Grundeigentümer ins Gesetz schreiben, dass er die Jagd auf seinem Grund verbieten kann.“ Mitte November soll das Urteil der Verfassungsrichter feststehen.

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