Ein Jahr für Hitlergruß bei Flüchtlingsdemo

Ein 30-jähriger Oberösterreicher und ein weiterer Mann sind am Landesgericht Linz rechtskräftig zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden, weil sie bei einer Solidaritätskundgebung für Flüchtlinge die Hand zum Hitlergruß hoben bzw. „Heil Hitler!“ riefen.

Am Abend des 25. September 2015, dem Freitag vor der Landtagswahl, gingen in Linz die Emotionen hoch: Das Bündnis Linz gegen Rechts organisierte unter dem Titel „Lichter für die Menschlichkeit“ eine Solidaritätskundgebung für Flüchtlinge. Die FPÖ hielt am selben Abend ihr Wahlkampffinale am Gelände des Urfahraner Jahrmarktes ab, die SPÖ hatte ihre große Schlussveranstaltung auf dem Hauptplatz abgesagt und dem Bündnis den Platz überlassen.

Zeuge und Freund bestätigten

Der Angeklagte ging mit zwei Freunden am Rand des Demozuges mit und soll Dinge wie „Warmduscher“, „Gutmenschen“ etc. geschrien haben. Im Bereich Schillerpark kam es zum Streit mit einem Teilnehmer, schilderte die Staatsanwältin, daraufhin habe der heute 30-Jährige die Hacken zusammengeschlagen, die Hand erhoben und „Heil Hitler!“ gerufen. Zwei Zeugen, darunter auch ein Freund des Angeklagten, bestätigten das.

Der Angeklagte selbst bekannte sich schuldig. Er sei von einem Demoteilnehmer als Nazi beschimpft worden. „Da habe ich mir gedacht, ich mach das, was ihn am meisten ärgert.“ Er sei kein Nazi und wisse, dass der Nationalsozialismus „das größte Verbrechen der letzten 1.000 Jahre war“, betonte er. Er sei auch nicht wegen der Demo nach Linz gekommen, sondern um etwas zu trinken, „drei Bier“ seien es gewesen.

Verteidiger: „Triste Lebenssituation“

Sein Mandant befinde sich in einer „tristen Lebenssituation“, so Verteidiger Leonhard Meyer. Er habe zwei Jahre lang seine kranke Mutter gepflegt und sei seit einem Jahr arbeitslos. „Er hat sich zu einer Diskussion hinreißen lassen, ihm sind die Argumente ausgegangen und er hat sich zu einer ultimativen Provokation hinreißen lassen.“

Die Staatsanwältin erklärte den Geschworenen, dass das Verbotsgesetz nicht verlange, dass jemand ein „typischer Nazi“ sei, sondern nur, dass man NS-Gedankengut propagiert - und der Hitlergruß sei eben ganz klassisch: „Es gibt keinen Grund, diese Geste zu missverstehen“, sagte sie und forderte einen Schuldspruch.

Unbescholtenheit als Urteil mildernd

Die Geschworenen folgten dem einstimmig. Der 30-Jährige wurde zu einem Jahr bedingt verurteilt. Der Spruch ist bereits rechtskräftig. „Die Mindeststrafe ist ausreichend, damit das Unrecht aufgezeigt wird“, sagte Vorsitzender Thomas Kindermann in der Urteilsbegründung. Mildernd wurden das Geständnis und die Unbescholtenheit des Angeklagten gewertet, Erschwerungsgründe gab es keine.

Gleicher Spruch bei weiterem Fall

Ein ähnlicher Fall bei derselben Demo hat mit dem gleichen Urteilsspruch geendet: Ein weiterer Mann, der am Rande der Kundgebung die Hand zum Hitlergruß erhoben hatte, wurde mittlerweile ebenfalls zu einem Jahr bedingt verurteilt.

Die Szene war auf einem Video festgehalten worden, das das Bündnis Linz gegen Rechts veröffentlichte. Der Mann, der darauf zu sehen ist, wurde von der Polizei ausgeforscht und wurde nun nach dem Verbotsgesetz verurteilt.