Linz ortet Rechenfehler in Swap-Gutachten

Im Swap-Verfahren der BAWAG P.S.K. gegen die Stadt Linz ist am Handeslgericht Wien am Montag die Frist für eine Stellungnahme zum veröffentlichten Gutachten abgelaufen. Nach Ansicht der Stadt, sei darin ein Rechenfehler.

Der Swap 4175, dieses Geschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG P.S.K. zur Absicherung der Zinsen einer Frankenanleihe, sei durchaus ein marktübliches Geschäft gewesen. Zu diesem Schluss kamen die Gutachter, die im Auftrag des Wiener Handelsgerichts den Fall unter die Lupe genommen hatten. Das Gutachten wurde nach der Veröffentlichung Mitte August von den Streitparteien unterschiedlich gelesen – sowohl die Stadt Linz als auch die BAWAG P.S.K. sahen ihre Positionen gestärkt.

„Multipliziert statt dividiert“

Die Stadt Linz ließ jetzt für ihre Stellungnahme, das Gutachten in Wien und Deutschland prüfen. Und die Experten kamen dabei unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass letztendlich mit dem Franken-Wechselkurs multipliziert statt dividiert worden sei, argumentieren laut der Tageszeitung Kurier (Dienstagausgabe) die Anwälte der Stadt.

Nach der Korrektur des Rechenfehlers stelle sich auch heraus, dass der Swap gar nicht das brachte, was die Stadt davon wollte: Nämlich die Verkleinerung des Wechselkursrisikos bei der Frankenanleihe. Damit dürfte es bei den weiteren Verhandlungen vor dem Handelsgericht auch um die Bewertung der Gutachten gehen.

Mehr als eine halbe Milliarde Euro

Im Streit selbst hat sich wenig geändert. Die BAWAG P.S.K. fordert von der Stadt inzwischen durch fortlaufende Kosten eine Summe von 625 Millionen Euro. Die Stadt hingegen sieht einen maximalen Schaden für die Bank von 200 Millionen Euro und bot für einen Vergleich 100 Millionen. Ein Vergleich, wie er auch von Richter Andreas Pablik angestrebt wurde, erscheint allerdings immer unrealistischer.

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