OGH bestätigt 14 Jahre für Drogenschmuggler

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil des Erstgerichtes „14 Jahre Haft für den Vater“ in einem Drogenschmuggel-Prozess bestätigt. Der 62-Jährige brachte mit seinem Sohn 500 Kilogramm Kokain in einem Katamaran nach Europa.

Es bleibt bei 14 Jahren Haft für einen 62-Jährigen, der im Frühjahr 2014 gemeinsam mit seinem Sohn für ein südamerikanisches Drogenkartell eine halbe Tonne Kokain von Brasilien nach Europa gebracht hatte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) verwarf am Dienstag die Rechtsmittel des Mannes, der sich nach einer Karriere als Vermögensverwalter und Schiffsmakler für die Drogen-Mafia verdingt hatte.

Sohn erhielt vier Jahre

Der 62-Jährige war im vergangenen März nach einem umfangreichen Beweisverfahren im Landesgericht Steyr knapp an der Höchststrafe für Suchtgifthandel (15 Jahre) vorbeigeschrammt. Sein 29-jähriger Sohn, den der Vater zum Mitmachen überredet hatte, erhielt als Beitragstäter vier Jahre Haft. Die beiden hatten mit einem in Südafrika erworbenen und in Österreich zugelassenen Segelkatamaran eine halbe Tonne Kokain über den Atlantik befördert.

Das Suchtgift hatten sie im brasilianischen Fortaleza übernommen und vor der spanisch-portugiesischen Küste - wasserdicht verpackt und an leere Treibstoffkanister gebunden - vereinbarungsgemäß über Bord geworfen. Nachdem sich die Männer mit der Jacht entfernt hatten, wurde das im Meer treibende Suchtgift von anderen Banden-Mitgliedern geborgen.

Zweite Schmuggelfahrt ohne Sohn scheiterte

Weil es beim ersten Mal perfekt geklappt hatte, sollte der 62-Jährige im darauf folgenden Jahr eine zweite Schmuggelfahrt unternehmen. Der Sohn war diesmal nicht mit von der Partie. Wieder ankerte der Mann vor Fortaleza mit einem Katamaran und wartete im April 2015 auf 600 Kilogramm Kokain. Das Flugzeug, das die Drogen anliefern sollte, stürzte allerdings ab, so dass die zweite Atlantik-Überquerung nicht zustande kam.

Der OGH wies das nunmehrige Vorbringen vom Verteidiger des 62-Jährigen, der die Zuständigkeit der inländischen Gerichtsbarkeit anzweifelte, zurück, weil die Übergabe in internationalen Gewässern stattfand und der Österreicher von Brasilien nicht strafrechtlich verfolgt wurde. „Als Vater sollten Sie sich schämen, dass Sie Ihren Sohn da hineingezogen haben“, schimpfte Richter Michael Schwab bei der öffentlichen Gerichtsverhandlung.

„Suchtgift für Zehntausende“

Schwab sagte außerdem, der OGH müsse „deutlich machen, dass wir uns nicht damit abgefunden haben, dass es in Österreich, ja in ganz Europa als selbstverständlich angenommen wird, dass immer genügend Stoff vorhanden ist“. Die ständige Verfügbarkeit von Suchtgift sei „ein grässlicher Zustand“, weshalb aus generalpräventiven Gründen weder für den Vater noch den Sohn eine Strafreduktion infrage komme. Mit der geschmuggelten Suchgift-Menge hätten „Zehntausende Leute bedient werden können“, so Schwab.

In Kontakt zur Drogen-Mafia war der 62-Jährige in einem kroatischen Gefängnis gekommen, wo er im Jahr 2006 einen Montenegriner kennenlernte, der in Verbindung zu der südamerikanischen Täter-Gruppe stand. Für die geglückte Schmuggelfahrt hatten Vater und Sohn jeweils 200.000 Euro erhalten.

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