Verwaltungsgericht kritisiert Polizeieinsatz

Die Polizei in Oberösterreich soll im Juni bei einer Razzia in einem Lokal, in dem Glückspielautomaten vermutet wurden, die Menschenwürde einer Angestellten verletzt haben. Das hat das Landesverwaltungsgericht in Linz jetzt festgestellt.

Die Frau wurde lange in einem Raum festgehalten, durchsucht, musste sich ausziehen und nackt nach vorne beugen. Zu trinken bekam die Rumänin trotz Übelkeit nichts. Auch sonst sind die Beamten von Finanzpolizei, Polizei und Cobra bei dem mehr als dreistündigen Einsatz am 22. Juni nicht zimperlich vorgegangen.

Mit Rammbock, Spaten und Winkelschleifer

Die Eingangstür des Lokals, in dem sie Glücksspielautomaten vermuteten, brachen sie mit Rammbock, Spaten und Winkelschleifer auf. Die Überwachungskameras versuchten sie gewaltsam außer Funktion zu setzen. In einem Zwischenraum wurden ein Stehtisch „achtlos beiseite gestoßen und Barhocker umgeworfen“ - und das alles mit gezückten Pistolen.

Dass die Landespolizeidirektion Oberösterreich eine Cobra-Einsatztruppe beigezogen hat, ist für das Landesverwaltungsgericht „überschießend“. Dies umso mehr, als es sich nur um eine Kontrolle nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) handelte und nicht der Verdacht einer strafbaren Handlung nach Strafgesetzbuch (StGB) vorlag. Aber selbst wenn eine strafbare Handlung vermutet worden wäre, wäre der Einsatz gesetzlich nicht gedeckt gewesen, weil die einschreitenden Organe weder eine Ermächtigung der Staatsanwaltschaft und schon gar keine richterliche Bewilligung der Razzia hatten, so das LVwG. Das Hausrecht des Lokalbetreibers wurde laut dem Gerichtserkenntnis verletzt. Über ein Amtshaftungsverfahren müsste zivilgerichtlich entschieden werden.

Am ganzen Körper durchsucht

Gerade haarsträubend liest sich, wie die anwesende Angestellte behandelt wurde. Die Rumänin hielt sich im Kellerraum des Lokals auf und war an diesem Abend die einzige, die gearbeitet hatte. Sie wurde mit einer Waffe bedroht, in die Küche gezerrt und von Polizeibeamtinnen am ganzen Körper durchsucht. Die Ermittler dachten, dass die Frau eine Funkfernbedienung bei sich haben könnte, mittels der sie den Austritt von Reizgas aus den Spielautomaten auslösen könnte.

Für den LVwG-Richter passt das nicht zusammen: Die Cobra-Beamten waren zwar „überproportional“ ausgerüstet, nämlich mit Schusswaffen, schusssicheren Westen und Spezialhelmen, trugen aber keine Gasmasken. Die Einsatzleitung habe also nicht mit einer „akuten Gefährdung“ gerechnet.

Polizei will Revision einlegen

Die Polizei kündigt an, gegen Teile des Entscheids des LVwG Revision einzulegen. Der Cobra-Einsatz sei erst durch das Verhalten der Angestellten des Wettlokals ausgelöst worden, so Polizeisprecher David Furtner. Diese hätten sich im Lokal verbarrikadiert. Weder ein Schlüsseldienst noch die Feuerwehr konnten die Türen öffnen, deshalb wurde die Cobra alarmiert. Die Durchsuchung sei ebenfalls gerechtfertigt gewesen.

Die Beamten in Linz sind jetzt angewiesen, in Zukunft bei Automatenkontrollen keine Personendurchsuchungen mehr durchzuführen.