Tierasyl-Prozess: Angeklagte bestreiten Vorwürfe

Ein Ex-Mitarbeiter des Tiergnadenhofs Gut Aiderbichl und seine Schwester müssen sich seit Dienstag am Landesgericht Ried im Innkreis verantworten. Sie bestreiten den Vorwurf, Geld, das eigentlich für das Gut gedacht war, unterschlagen zu haben.

Fast halbe Million Euro sollen ein früherer Mitarbeiter des Tierasyls Gut Aiderbichl und dessen Schwester von einem Erbe, das zumindest zu einem Teil dem Gut zugutekommen sollte, für sich selbst abgezweigt haben. Das Geld kam aus dem Nachlass eines Tierfreundes aus Deutschland, der 2011 verstarb und für den der Hauptangeklagte tätig war.

Schwerer Betrug, Urkundenfälschung, Untreue

Die Liste der Anklagepunkte, die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zusammengetragen wurde, ist lang: schwerer Betrug, Untreue, Veruntreuung, Urkundenfälschung und -unterdrückung. Am Dienstagvormittag begann die Verhandlung am Landesgericht Ried im Innkreis.

Vorwürfe bestritten

Der 51-jährige Angeklagte versicherte, dass alle von ihm getätigten Transaktionen von einem Tierfreund aus Deutschland genehmigt gewesen seien. Zu dem Kontakt mit dem vermögenden Deutsch-Kanadier kam der Angeklagte durch seine Arbeit als ehrenamtlicher Helfer auf dem Gnadenhof. Zu dieser Zeit war der 51-Jährige arbeitslos und musste von 800 Euro im Monat leben. Der vermögende Mann habe Konten und Sparbücher eingerichtet und den Angeklagten als Verwalter und persönlichen Betreuer damit beauftragt, mit dem Geld die laufenden Zahlungen für den Betrieb des Hofes zu tätigen und sich selbst ein Gehalt zu bezahlen.

Geld für diverse Ausgaben

Der Innviertler hatte auch Polizzen von Lebensversicherungen des reichen Gönners. Der in er Zwischenzeit Verstorbene habe ihn damit finanziell absichern wollen, erklärte der 51-Jährige. Auf diese Weise erhielt er über 580.000 Euro. Davor gingen über Girokonten mehrere Hunderttausend Euro durch seine Hände. Rund 10.000 Euro pro Monat will er unter anderem für Anschaffungen, Tierarztrechnungen, die Pflege des betagten Tierfreundes und sogar für von diesem gewünschte Besuche durch Prostituierte ausgegeben haben.

Sein Anwalt überreichte dem Gericht einen Ordner mit Rechnungen. Diese habe es immer gegeben, doch sie seien, nachdem das Gut Aiderbichl den Hof übernommen hatte, verschwunden.

Fehlende Quittung

Die Angeklagte erläuterte, sie hätte 35.000 Euro in bar zunächst überweisen wollen. Dann habe sie sich aber mit Dieter Ehrengruber getroffen und ihm das Bargeld übergeben. Jedoch habe er dafür mit den Hinweis, keine Zeit zu haben, keine Quittung ausgestellt. Sie habe auch später keine bekommen. Ehrengruber habe dem später widersprochen.

Ihre eigene Rolle am Hof des Tierfreundes beschrieb sie als ehrenamtliche Helferin, die den Mann teilweise in Geldangelegenheiten unterstützt habe. Sie habe aus Tierliebe gearbeitet und auch, weil sie aus den Versicherungsverträgen Provisionen erhalten habe. Dafür habe sie dankbar sein wollen. Zuweilen sei der Gönner „daneben“ gewesen.

Sie habe gewusst, dass ihr Bruder Zuwendungen von dem 86-Jährigen bekomme und davon Ausgaben für den Betrieb des Hofes begleiche. Der Tierfreund habe ihr auch angedeutet, dass er Versicherungen abgeschlossen habe, die zur Absicherung ihres Bruders dienen sollten. Er habe eben sein Ver- und Zutrauen gehabt. Sie habe sich mit ihm überworfen, weil man grundverschieden sei. Der Bruder sei chaotisch, sie dagegen sehr ordentlich. Dass er ihr eine Verschwörung gegen ihn vorwerfe bezeichnete sie als Verfolgungswahn.

Urteil am 11. Oktober

Insgesamt drei Verhandlungstage sind geplant, das Urteil soll am 11. Oktober gesprochen werden.