Deutschpflicht: FPÖ mit eigenem Gutachten

Die FPÖ beharrt auf ihrer Forderung nach einer Deutschpflicht in Schulen. Nachdem der Verfassungsdienst diesem Ansinnen kürzlich eine Absage erteilt hatte, konterten die Blauen am Donnerstag mit einem eigenen Gutachten.

Demnach würden der Maßnahme keine grund- und verfassungsrechtlichen Hindernisse entgegenstehen, so das Gutachten.

„Private Sprachenfreiheit nicht betroffen“

Der emeritierte Innsbrucker Rechtsprofessor Peter Pernthaler und der ehemalige Rektor der Innbrucker Pädagogischen Hochschule Markus Juranek argumentieren unter anderem, dass das Grundrecht der „privaten Sprachenfreiheit“ nicht betroffen sei, weil die Kommunikation in der Schule nicht als „Privatverkehr“ einzustufen sei. Die Anordnung der Schulsprache zur Verwirklichung des Bildungsauftrages sei laut Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte kein Eingriff in die Privatsphäre.

Da der Staat für die bildungs- und erziehungspolitischen Zielsetzungen verantwortlich ist, sehen die Juristen den Gesetzgeber im Sinne des Kindeswohls geradezu verpflichtet, eine derartige Anordnung zu erlassen, auch wenn es in Einzelfällen Ausnahmen geben müsse.

„Schulsprache“ statt „Unterrichtssprache“

Die FPÖ will daher im Schulunterrichtsgesetz den Begriff „Unterrichtssprache“ durch „Schulsprache“ ersetzt haben und die Schulpartnerschaft ermächtigen, die Deutschpflicht verpflichtend vorzusehen. Zudem sollen nach ihrer Vorstellung Lehrer das Erlernen von Deutschvokabeln, Kommunikationsstunden mit Mitschülern oder Deutsch-Förderstunden auftragen können.

„Abwertung von Herkunftssprachen zu vermeiden“

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hat die von Schwarz-Blau in Oberösterreich angestrebte Deutschpflicht als „Eingriff in das Privatleben der Schülerinnen und Schüler“ eingestuft und unter anderem darauf hingewiesen, dass der Lehrplan in Volksschulen ausdrücklich vorsehe, „jede Abwertung der Herkunftssprachen“ der Kinder zu vermeiden. Im eigenen Bundesland kann die Landesregierung die Deutschpflicht nicht anordnen, nur eine freiwillige Aufnahme in die Hausordnungen ist möglich.

„Populistisch und pädagogisch kontraproduktiv“

Für die Grünen bleibt die Forderung nach der Deutschpflicht „populistisch, pädagogisch kontraproduktiv und rechtlich bedenklich“, wie Klubobmann Gottfried Hirz in einer Aussendung meinte. „Wenn eine Maßnahme pädagogisch nicht sinnvoll ist, dann sollte sich die Frage nach der rechtlichen Durchsetzbarkeit eigentlich nicht mehr stellen.“ Er appellierte, „populistische Parteipolitik von den Schulen und Kindern fernzuhalten“.

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