Prozess gegen Amtstierarzt vertagt

Am Montag ist in Linz der Prozess gegen einen Amtstierarzt vertagt worden. Dem Tierarzt und einem Mitarbeiter wird Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Das Gericht forderte ein weiteres Gutachten an. Nächster Prozesstermin ist der 9. November.

Hauptvorwurf in dem Prozess am Linzer Landesgericht ist, dass der Tierarzt und sein Mitarbeiter es über eineinhalb Jahre lang unterlassen hätten, einem Paar, das insgesamt 740 Tiere auf seinem Bauernhof aufzog, entsprechende Auflagen zu erteilen.

Kranke Welpen verkauft

Das Welpenhändlerpaar aus Deutschland hatte vom oberen Mühlviertel aus kranke Welpen an hunderte Käufer verkauft, es stand dafür zwei Mal vor Gericht und wurde zuletzt zu mehrmonatigen Haftstrafen und Geldstrafen rechtskräftig verurteilt.

Bei einer ersten Kontrolle des Hofes gab es eine Beanstandung, weil die Einstreu für Pferde, Esel und Ziegen kaum vorhanden und die Hufpflege längst überfällig war. Bei einer zweiten Nachschau Ende November 2010 wurde dem Paar ein Ara abgenommen. Bei den damals 41 Hunden gab es offenbar kein Problem, aber bei den Pferden fielen erneut Mängel auf und es wurde der behördliche Auftrag erteilt, die Situation zu verbessern.

„In Deutschland ist mehr kontrolliert worden“

Allerdings: Die nächste Kontrolle wurde erst Mitte 2012 durchgeführt - nachdem es eine Anzeige gegeben hatte, in der es u.a. hieß, dass Pferde und Esel wegen der Haltungsmängel Schmerzen leiden würden. „Eineinhalb Jahre ist nichts passiert, keiner hat hingeschaut“, so die Staatsanwältin. Selbst die verurteilte Welpenhändlerin, die als Zeugin gehört wurde, meinte: „In Deutschland ist mehr kontrolliert worden.“

„Haben den Auftrag gegeben“

Die Angeklagte bekannten sich zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs nicht schuldig. Auf die Frage von Richterin Bettina Ganglberger-Roitinger, was es für einen Sinn mache, jemandem Hufpflege aufzutragen und dann nicht zu kontrollieren, ob sie gemacht wurde, meinte einer der Beschuldigten: „Wir haben das in Auftrag gegeben und erwartet, dass es gemacht wird.“

Der andere kann sich nicht erklären, warum nicht bereits Mitte 2011 nachkontrolliert wurde, er selbst war in diesem Jahr aber regelmäßig aus gesundheitlichen Gründen ausgefallen.

„Nicht übermäßig Kosten produzieren“

Auch als Beschwerden auftauchten, dass von dem Paar verkaufte Hunde an Parvovirose (Hundeseuche) gestorben waren, wurde nur oberflächlich kontrolliert: Wenn die Welpenseuche im Bestand sei, rieche man das, erklärten die Angeklagten. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Zwar könne nur eine Blutuntersuchung 100-prozentige Sicherheit geben, aber „ich muss die Verhältnismäßigkeit wahren“ und dürfe auch nicht übermäßig Kosten produzieren, so ein Beschuldigter.

Diversion abgelehnt - neuer Gutachter bestellt

Beide wiesen darauf hin, dass sie eine ganze Reihe von Bereichen zu betreuen haben und der Tierschutz nur ein kleiner Ausschnitt sei. Eine von der Richterin zur Diskussion gestellte Diversion lehnten sie ab. Weil die Verteidiger einen Sachverständigen abgelehnt haben, wurde ein anderer beauftragt, der sich jetzt mit dem Fall vertraut machen und ein Gutachten ersellen muss. Der Prozess soll am 9. November fortgesetzt werden.

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