Schadenersatz für sexuelle Belästigung
Die Frau mit abgeschlossenem Universitätsstudium, Berufserfahrung in internationalen Industriebetrieben und tollen Verkaufserfolgen, so die AK, hatte gerade erst ihren Job in dem Unternehmen angetreten, als die Belästigungen durch ihren unmittelbaren Vorgesetzten begannen.
Tätigkeitsfeld immer mehr eingeschränkt
Als sie ihm nach einiger Zeit klar machte, dass sie das nicht möchte, hörte er mit seinen sexuellen Avancen zwar auf, schränkte das Tätigkeitsfeld der Frau aber immer mehr ein. Als sie sich bei anderen Vorgesetzten zur Wehr setzte und auch von den sexuellen Belästigungen berichtete, wurde ihr mitgeteilt, dass sie künftig nicht mehr als Verkaufsmanagerin, sondern als Sachbearbeiterin eingesetzt und um fast 1.000 Euro pro Monat weniger verdienen werde.
8.500 Euro zugesprochen bekommen
Da sich die Frau weigerte, das zu akzeptieren, wurde sie gekündigt. Unter den gegeben Umständen wollte sie ohnehin nicht mehr in dem Betrieb arbeiten, wandte sich wegen der Vorgangsweise aber an die Gleichbehandlungsberatung der Arbeiterkammer. Und die erreichte in einem gerichtlichen Vergleich eine Entschädigung von 8.500 Euro.