Tod im Lift: Verzögerte Rettung nicht schuld

Am Tod eines 78-Jährigen, der Anfang Juli in einem steckengebliebenen Lift in Freistadt gestorben ist, ist die verzögerte Rettung nicht schuld, so Philip Christl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz, über das Obduktionsergebnis.

Der Mann war während des Besuchs bei einem Hautarzt kollabiert. Der Mediziner war bereits bei der Reanimation, als die Rettung eintraf. Um den Patienten ins Spital zu bringen, wurde er auf eine Rolltrage gelegt. Sanitäter und Notarzt wollten mit ihm im Aufzug aus der Ordination zum Ausgang fahren, als die Technik streikte.

Verfahren eingestellt

Nach 30 Minuten hatte die Feuerwehr die Eingeschlossenen befreit. Inzwischen war der Mann jedoch gestorben. „Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Patient ohne verzögerte Einlieferung ins Krankenhaus überlebt hätte“, sagte Christl auf Anfrage der APA. Das Verfahren wurde daher eingestellt.

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