Ehepaar getötet: Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil gegen den 42-Jährigen, der im Februar in Leonding ein Nachbarehepaar mit einer Eisenstange getötet hat, ist nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen die Strafe von sieben Jahren ein.

Die Staatsanwaltschaft hat zudem Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht. Der Mann war in der Nacht auf Mittwoch vergangener Woche nach einer Marathonverhandlung von den Geschworenen wegen Totschlags schuldig gesprochen worden.

Auf Verfahrensfehler, Mängel und Höhe prüfen

Die Staatsanwaltschaft hatte den Vater zweier Kinder wegen Mordes vor Gericht gebracht. Die Geschworenen waren der Ansicht, der Angeklagte habe aus einer allgemein nachvollziehbaren heftigen Gemütsbewegung heraus gehandelt - die Voraussetzung für Totschlag, auf den zwischen fünf und zehn Jahre Haft stehen und nicht wie bei Mord zwischen zehn Jahren und lebenslang. Man werde das Urteil auf mögliche Verfahrensfehler, Mängel und Höhe der Strafe prüfen, so Philip Christl von der Staatsanwaltschaft Linz. Je nachdem gehe der Fall dann an den Obersten Gerichtshof oder das Oberlandesgericht.

Christl zu Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde

Verteidiger: „Mussten mitziehen“

Für den Leondinger und seinen Anwalt Andreas Mauhart war die Verurteilung wegen Totschlages und das damit einhergehende Strafmaß von sieben Jahren Haft eigentlich ein Erfolg. Dennoch haben sie ebenfalls Berufung angemeldet, sagte der Linzer Rechtsanwalt Mauhart, damit man das Staatsanwaltschaft nicht kampflos überlasse.

Mauhart im Gespräch mit ORF-Redakteurin Nicole Erl

Jahrelanger Nachbarschaftsstreit

Der Tat war ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit vorausgegangen. Die Frau des Angeklagten litt derart unter dieser Situation, dass sie erwog, mit Sohn und Tochter wegzuziehen. Doch der Ehemann wollte das unter keinen Umständen. Als er im Februar auf der Straße das pensionierte Paar sah, trat er es erst nieder, holte anschließend von einer nahegelegenen Baustelle eine Eisenstange und stach mehrmals zu. Der 74-Jährige und seine 72-jährige Frau starben im Spital. Der Angeklagte war laut Gutachten zur Tatzeit voll zurechnungsfähig.

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