Gericht untersagt Bank Werbeaktion an Schulen

Das Landesgericht Linz hat der Raiffeisenlandesbank OÖ eine Werbeaktion an Volksschulen untersagt. Kindern wurde dabei ein „tolles Geschenk“ versprochen, wenn sie im Rahmen des Schulsparens auf ein Raiffeisen-Sparbuch einzahlen.

Kinder, die kein Raiffeisen-Sparbuch haben, waren von der Teilnahme ausgeschlossen. Für sie gab es daher auch kein Geschenk. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Tolles Geschenk“ in Aussicht gestellt

Die Raiffeisenbank wollte den Volksschulkindern das Sparen mit einem ihrer Aussage nach „tollen Geschenk“ schmackhaft machen. Sie sollten dazu ihre Sparbüchse und ihr Sparbuch mitnehmen. Für die Aktion stellte die Volksschuldirektorin der Bank einen Raum in der Schule zur Verfügung, wo eine Zählmaschine aufgebaut wurde. Dorthin wurden die Kinder klassenweise von ihren Lehrern gebracht, um Einzahlungen vorzunehmen.

Diese Einzahlungen waren dabei nur auf Sparbücher der Raiffeisenbanken sowie auf Bausparverträge der Raiffeisenbank möglich. Das tolle Geschenk für die Kinder bestand aus einer Gürteltasche im Wert von knapp zwei Euro.

Eltern beschwerten sich über Schulwerbung

Nachdem sich mehrere Eltern über diese Form der Schulwerbung beschwert hatten, wurde der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Sozialministeriums mit einer Verbandsklage aktiv. Nun hat das Landesgericht Linz entschieden und dem Verein für Konsumentenschutz recht gegeben. Die Schulwerbung sei eine aggressive Geschäftspraktik und übe auf die Eltern Druck aus, ein Konto zu eröffnen, um an das angekündigte Geschenk zu kommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.