Strafen für verbotene Reisesouvenirs

Korallenschmuck, Muscheln, Orchideen oder Tigerzähne: Viele Reisesouvenirs fallen unter das Artenschutzgesetz und dürfen nicht oder nur begrenzt in Österreich eingeführt werden. Bei Verstößen drohen zum Teil hohe Strafen.

Die Saison hat noch nicht richtig begonnen, dennoch sind am Flughafen in Linz bereits ein Kilogramm Korallenschmuck und zwei Zebrafelle entdeckt worden, so Franz Heubusch, Zollstellenleiter vom Zoll am Flughafen. Er und seine 20 Mitarbeiter haben im Laufe der Jahre einiges an Verbotenem im Reisegepäck gefunden.

Orchideen, verbotene Reisemitbringsel

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40 Pakete mit Tigerknochenprodukten aus China

So stellten sie einmal 40 Pakete eines Reisenden aus China sicher, die mit Produkten aus Tigerknochen angefüllt waren. In einem anderen Koffer entdeckten sie, wenn auch sorgfältig in feuchte Handtücher gewickelt, sogar zwei lebende Gelbkopfschildkröten – die zu den gefährdeten Tierarten zählen.

Weit häufiger seien jedoch Muscheln, Korallen, Produkte aus Elfenbein und Orchideen aus Thailand, die nicht oder nur bis zu einer bestimmten Menge eingeführt werden dürfen. „Das haben wir nicht gewusst“, ist die Begründung vieler für ihre verbotenen Mitbringsel, so Heubusch.

Korallen, verbotene Reisemitbringsel

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Geld- und Haftstrafen

Doch Unwissenheit schützt nicht vor Strafen: Mehr als 30.000 Tier- und Pflanzenarten sind weltweit geschützt. Wer gegen das Natur- und Artenschutzgesetz verstößt, riskiert Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Franz Heubusch rät, sich rechtzeitig über das Artenschutzgesetz sowie die Einfuhrbestimmung zu informieren: etwa beim Zollamt oder mittels der Broschüre „Artenschutz im Urlaub“, die am Flughafen Hörsching aufliegt.

Außerdem gebe es seit kurzem eine kostenlose Zoll-App für Smartphones, so Heubusch, wo man das Urlaubsland eingibt und alles Nötige über die Artenschutzbestimmungen erfährt.

Fotos statt exotischer Mitbringsel

Und dann gibt es für Heubusch noch einen einfachen Merksatz: „Schauen statt kaufen, denn zu Tode gekauft ist auch gestorben“ und meint damit, dass Fotos den Urlaub lebendiger in Erinnerung halten als exotische Mitbringsel von geschützten Tieren und Pflanzen, die es bald nicht mehr geben könnte.

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