EuGH kippte Apotheker-Gebietsschutz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor kurzem endgültig den umstrittenen „Gebietsschutz“ für Apotheken gekippt. Dieser sicherte jeder Apotheke einen konkurrenzfreien Versorgungsradius von 5.500 Personen - und ist laut EuGH unionsrechtswidrig.

Dem Urteil gingen jahrelange Streitigkeiten zweier Oberösterreicher in Pinsdorf (Bezirk Gmunden) und Leonding (Bezirk Linz-Land) voraus, die um eine Apothekenkonzession angesucht hatten, aber immer wieder bei nationalen Stellen abgeblitzt sind. In beiden Fällen hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich eine Lanze für die Antragsteller gebrochen und den EuGH zwecks Rechtsauslegung angerufen.

„Nicht mit EU-Recht vereinbar“

Ein Richter am LVwG war nämlich, im Gegensatz zu vielen anderen österreichischen Richtern, der Meinung, dass die heimische Bestimmung nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Jetzt hat er vom EuGH recht bekommen.

Für Stadt und Land gültig

Künftig muss eine Apothekenkonzession auch bei weniger als 5.500 zu versorgenden Personen erteilt werden können - und zwar sowohl am Land als auch in der Stadt. Nach dem ersten EuGH-Urteil zu dem Thema war strittig, ob bei der 5.500er-Bestimmung ein Unterschied zwischen ländlichen und städtischen Gebieten gemacht werden darf. Die Einschränkung auf ländliche Gebiete ist unzulässig, befand nun der EuGH.

Nur noch 500 Meter Abstand

Die Entscheidung bringt das derzeit geltende Apothekengesetz in ein Dilemma. Nun gilt es nämlich nur noch, einen 500-Meter-Abstand zur nächsten Apotheke einzuhalten. Da hat es ja erst im Jänner Aufregung in Lasberg im Mühlviertel (Bezirk Freistadt) gegeben. Damals haben für die Bewilligung einer Apotheke gerade einmal ein paar Meter gefehlt.

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