Haftstrafen für Handel mit Hundewelpen

Eine 53-jährige Welpenzüchterin ist am Mittwoch in Linz wegen schweren und gewerbsmäßigen Betrugs, Tierquälerei und Beweismittelunterdrückung zu 18 Monaten verurteilt worden. Ihr Mann fasste zwölf Monate teilbedingt aus. Beides ist rechtskräftig.

Die zwei Deutschen waren dem Gericht nicht unbekannt: Wegen gleichartiger Delikte sitzt sie gerade eine Haftstrafe ab, er hat eine Fußfessel. Die Frau hatte früher in Deutschland Hunde gezüchtet. Nach einem Tierhalteverbot verlegte sie mit Hilfe ihres Mannes ihr „Geschäft“ in den Bezirk Rohrbach. Etliche Käufer bekamen kranke Tiere, einige Welpen starben. Mitte 2015 wurde die Frau zu 24 Monaten unbedingt, ihr Mann zu 24 Monaten teilbedingt verdonnert, weil sie 740 Tiere unter widrigen Bedingungen gehalten und zumindest 262 Abnehmer um mehr als 170.000 Euro geschädigt hatten.

Hunde Welpen

ORF/Roland Huber

Zwei der Welpen bei der Ankunft im Tierheim

Tierschutzorganisation und Polizei ermittelten

Während noch die Berufung gegen die - mittlerweile rechtskräftigen - Urteile lief, machten die beiden weiter. Nicht nur die Polizei ermittelte. Mitarbeiter der Tierschutzorganisation Vier Pfoten gaben sich als potenzielle Käufer aus und erstatteten angesichts der vorgefundenen Zustände Anzeige. Die Staatsanwaltschaft klagte das Paar erneut an.

Hundewelpe in Wäscheschrank eingesperrt

Diesmal wurde den beiden vorgeworfen, mindestens 16 Käufer um insgesamt knapp 11.000 Euro geschädigt zu haben. Weil sie ein Handy nicht wie gefordert der Polizei übergaben, habe man nicht mehr Opfer ausfindig machen können, so Staatsanwalt Reinhard Steiner. Er schilderte, dass auf dem Hof 55 Hunde, zwei Katzen, drei Pferde und vier Schildkröten alles andere als artgerecht gehalten wurden: Sie bekamen falsches Futter, nicht dafür geeignete Rassen wie Chihuahuas lebten im Freien, ein Welpe war in einem Wäscheschrank ohne Futter und Wasser eingesperrt, es fehlte an tierärztlicher Behandlung sowie an Sauberkeit.

Dennoch wurden die Hunde als „aus liebevoller Zucht“ und völlig gesund angeboten und Käufern meist in eiligen Aktionen auf Parkplätzen etc. übergeben. Dass die Hauptangeklagte mit dem Verkauf der Welpen nur - wie sie angab - „mal 500 Euro, mal 1.000 oder 2.000“ im Monat verdient habe, zweifelt der Staatsanwalt an. Denn allein 2015 und 2016 sei sie viermal auf Kreuzfahrt gewesen, sogar 20 Tage in der Karibik.

Richterin: Frau als Haupttäterin

Während die Frau für die „Zucht“ zuständig war, übernahm ihr Mann, ein Lkw-Fahrer, teilweise Auslieferungen. „Er ist seiner Frau völlig hörig, er steht unter’m Schlapfen“, sagte Verteidiger Andreas Mauhart. Auch Richterin Martina Ganglberger-Roitinger gestand ihm zu, „nicht das Mastermind“ hinter dem Welpenhandel gewesen zu sein.

Die beiden Angeklagten bekannten sich schuldig. „Aber eine Tierquälerin bin ich nicht“, betonte die Frau. Als die Richterin daraufhin meinte: „Das ist aber kein Geständnis“, verzichtete sie nach längerem Hin und Her auf die Anmerkung.

18 Monate unbedingt für Frau, Fußfessel für Mann

Das Urteil lautete schließlich 18 Monate unbedingt für die 53-Jährige. Erschwerend waren fünf einschlägige Vorstrafen und die erneute Tatbegehung während eines laufenden Verfahrens, mildernd war das Geständnis. Der Mann kam mit zwölf Monaten, davon vier unbedingt, davon. Ihm bleibt damit weiterhin die Möglichkeit einer Fußfessel erhalten. Zudem müssen die beiden den Geschädigten insgesamt rund 2.900 Euro bezahlen. Ihnen wurden alle Tiere abgenommen, und es besteht mittlerweile ein Tierhalteverbot.

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