Adelsmayr: EuGH soll Auslieferungsarten klären

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll klären, ob der Bad Ischler Arzt Eugen Adelsmayr in der EU reisen kann, ohne fürchten zu müssen, an die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ausgeliefert zu werden, so „Der Standard“ (Dienstag).

Anlass ist eine Klage, weil der Mediziner einen fixierten Vortrag in Deutschland nicht gehalten hat. Zu diesem Vortrag verpflichtete sich der 2012 im Emirat Dubai in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilte Arzt im November 2014. Nachdem er sich aber nach Rücksprache mit der deutschen Botschaft nicht sicher sein konnte, ob ihm außerhalb Österreichs freies Geleit gewährt würde, unterließ er die Reise.

Scharia-Recht oder österreichisches Recht

Das Münchner Anwaltsbüro klagte in der Folge Adelsmayr auf die 150 Euro, die er bei Nichteinhaltung seines Vertrages zu zahlen hatte. Die Causa landete daraufhin beim Bezirksgericht Linz, das sich wiederum an den EuGH wandte. „Der Knackpunkt ist, ob das Scharia-Recht der Emirate oder das österreichische Recht gilt“, erklärte der Mediziner im Gespräch mit der APA.

Der EuGH soll nun unter anderem klären, ob ein EU-Bürger, der sich in einem anderen EU-Staat aufhält, an einen Drittstaat ausgeliefert werden kann, „sofern das dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegende Strafverfahren mitsamt Abwesenheitsurteil im Drittstaat nicht mit dem völkerrechtlichen Mindeststandard und den abdingbaren Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Union (‚ordre public‘) sowie dem Grundsatz eines fairen Verfahrens vereinbar war“, wie es im Vorabentscheidungsersuchen des Bezirksgerichts Linz heißt.

Nach österreichischem Recht unschuldig

Adelsmayr sieht seine Causa insofern als „Sonderfall“, als er nach österreichischem Recht unschuldig ist, nachdem die österreichischen Behörden keine Hinweise dafür fanden, dass der Mediziner für den Tod eines Patienten in den Emiraten verantwortlich ist. Die Ermittlungen wurden im Jänner 2014 eingestellt.

Dem Arzt und einem Mitangeklagten war vorgeworfen worden, im Jänner 2009 im Rashid-Hospital in Dubai bei einem Patienten mit hoher Querschnittläsion durch Unterlassung der Hilfeleistung sowie Morphin dessen Tod herbeigeführt zu haben. Am 21. Oktober 2012 wurde Adelsmayr zu lebenslanger Haft verurteilt, zwei Monate später wurde das schriftliche Urteil ausgefolgt.

Derzeit kein internationaler Haftbefehl

Ein internationaler Haftbefehl der VAE liegt derzeit nicht vor. Wäre das jedoch der Fall und Adelsmayr würde ausgeliefert werden, „dann würde das Verfahren ab dem Zeitpunkt meiner Abwesenheit (der Mediziner war ab der zweiten Hälfte der Verhandlung nicht mehr in Dubai - Anmerkung) wieder aufgenommen werden. Womit bei einer Verteilung auch die Todesstrafe möglich ist“, erläuterte Adelsmayr.

Ob der Mediziner innerhalb der EU ohne Probleme reisen kann, wird sich wahrscheinlich gegen Ende dieses Jahres klären. Die Pressestelle des EuGH teilte der APA mit, dass das Ersuchen aus Linz Anfang September 2015 eingelangt ist und eine Antwort im Durchschnitt nach 15 Monaten erfolgt.

Links: