Hofburg: Wahlwiederholung für Experten möglich

Der Verfassungsrechtler Andreas Janko hat die Möglichkeit der Wiederholung der Bundespräsidenten-Wahl in OÖ heute als relativ hoch eingeschätzt - denn erste Befragungen durch Höchstrichter ergaben Ungereimtheiten.

In der Fernsehsendung Oberösterreich heute am Montag sprach der Verfassungsrechtler der Johannes Kepler Universität bei ORF-Moderatorin Maria Theiner von einem „erschütternden Bild“, wie die Rechtsvorschriften „in einer recht groben Art und Weise“ verletzt worden seien.

„Substantielle Rechtswidrigkeit“

Das Ausmaß der substantiellen Rechtswidrigkeit könnte die Wiederholung der BP-Wahl möglich machen, so Andreas Janko in OÖ heute.

Vorwurf der Manipulation

In diesem Zusammenhang geht es auch um einen etwaigen Vorsatz von Wahl-Manipulation. Janko stellte dazu fest, dass der Vorsatz nicht nachgewiesen werden müsse, allerdings prüfe der Verfassungsgerichtshof andere Faktoren, die sicherstellten, dass keine Manipulationen möglich waren. Zum Beispiel, dass die Auszählung der Stimmen im Beisein der Wahlbehörde stattfinden müsse.

Ermittlungen gegen FPÖ-Zeugen

Es gehe aufgrund von offenbar mehreren Unregelmäßigkeiten um eine „substantielle Rechtwidrigkeit“, deren Ausmaß letztlich eine Wahlaufhebung bewirken könnte, so Janko. In dem Verfahren zu der von der FPÖ angestrengten Anfechtung, wird auch gegen FPÖ-Zeugen ermittelt, weil sie zuerst etwa als Wahlbeisitzer die Rechtmäßigkeit der Wahlauszählung beurkundet und dann in von eidesstattlichen Erklärungen Unregelmäßigkeiten sprechen.

Für sie schloss Janko strafrechtliche Konsequenzen wegen „Falschbeurkundung“ nicht aus. Dem Verfassungsgerichtshof obliege es, nach genauer Prüfung zu bestimmen, was wirklich stimmt, so Janko. Wenn sich die Vorwürfe erhärten, dann ist die Wahrscheinlichkeit einer Wahlwiederholung relativ hoch, sagte Janko, aber das werde das Verfahren erst zeigen.

Fünf Verfassungsrichter zuständig

Üblicherweise ist am Verfassungsgericht ein Höchstrichter pro Fall federführend tätig. Beim Mammutverfahren um die Anfechtung der Bundespräsidentenwahl hat man gleich ein Quintett mit dieser Aufgabe betraut. Der gewöhnlich in Wahlangelegenheiten zuständige Referent Helmut Hörtenhuber zu erwähnen. Der von der Regierung 2008 nominierte Oberösterreicher doziert auch als Honorarprofessor für öffentliches Recht an der Linzer Uni.

Über 15 Jahre war der eher der ÖVP zugerechnete 56-Jährige Leiter des Verfassungsdienstes der oberösterreichischen Landesregierung und Landtagsdirektor. Weiters sind der Wiener Christoph Herbst, der Salzburger Georg Lienbacher, der Steirer Christoph Grabenwarter und der Grazer Johannes Schnizer im Team.

Grundsätzlich sind bei der Wahlanfechtung alle neun Höchstrichter frageberechtigt. Bei der Abstimmung bezüglich der Anfechtung werden dann ohnehin alle Richter teilnehmen, mit Ausnahme des Präsidenten (Gerhart Holzinger), der nur bei Gleichstand sein Stimmrecht ausübt, was nur der Fall sein kann, wenn im Verfahren einer der Richter z.B. krankheitshalber ausfällt. Enthaltungen sind übrigens am VfGH nicht möglich.