VW-Skandal: Autofahrer bekommt Geld zurück

Im VW-Skandal um geschönte Abgaswerte ist in Österreich ein erstes Urteil gefallen. Ein Autofahrer hat seinen Händler wegen Irrtums verklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Er darf sein Auto zurückgeben und bekommt den Kaufpreis großteils wieder.

Das Landesgericht Linz folgte der Argumentation des Klägers, laut der er niemals ein manipuliertes Fahrzeug gekauft hätte. „Hätte der Kläger gewusst, dass im Pkw eine Software verbaut ist, wonach es zwei Modi gibt, die zwischen Prüfstand und Realbetrieb unterscheiden, und dass es wegen dieser zwei programmierten Modi Probleme mit der Zulassungsfähigkeit geben könnte, so hätte er den Pkw nicht gekauft“, heißt es in dem nicht rechtskräftigem Urteil , das der APA vorliegt.

„Makel des Ungewissen und Unredlichen“

Wie viel das Auto - im konkreten Fall ein 2014 gekaufter VW Touran - tatsächlich ausgestoßen hat und wie sich das auf die Fahrleistung ausgewirkt hat, ist für das Gericht nicht relevant. Es sei „lebensnah, dass auch ein langjähriger Kunde (wie wohl jeder durchschnittliche Konsument) ‚manipulierte‘ Fahrzeuge nicht kaufen würde, auch wenn die ‚Manipulation‘ womöglich gar keinen Einfluss auf relevante Eigenschaften haben könnte, haftet einem solchen Fahrzeug doch ungeachtet dessen der Makel des Ungewissen und Unredlichen an“, so die Linzer Richterin.

Eine Messung des konkreten Abgasverhaltens und die Untersuchung des sogenannten Steuergeräts konnten „mangels Relevanz unterbleiben“.

Jeder Autokäufer kann dem Gericht zufolge davon ausgehen, dass sein Fahrzeug frei von unzulässigen Abschaltvorrichtungen ist - dabei handle es sich um eine üblicherweise vorausgesetzte und „vertragswesentliche“ Eigenschaft.

Abschaltvorrichtung ist unzulässig

Das Verwenden einer Abschaltvorrichtung ist laut einer EU-Verordnung unzulässig. Zwar gibt es ein paar Ausnahmen - etwa um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen -, im konkreten Fall kam aber laut Gericht keine dieser Ausnahmen zum Tragen.

Der Händler habe den Käufer nicht über das Vorhandensein der Software aufgeklärt und dadurch „den Irrtum durch Unterlassen adäquat veranlasst“. Dass der Beklagte selbst nichts von der Software wusste, sei nicht entscheidend, zumal es auf ein Verschulden nicht ankomme.

Nicht das ganze Geld zurückbekommen

Was das Geld betrifft, hat sich der Kläger aus Oberösterreich nicht ganz durchgesetzt. Er hat Mitte 2014 31.750 Euro für seinen VW Touran bezahlt, bekam aber nur 23.000 Euro plus Zinsen, insgesamt sohin 25.000 Euro zugesprochen.

Das Gericht hat ein sogenanntes Benutzungsentgelt abgezogen - nach Meinung von des Anwalts des Klägers, Michael Poduschka, zu viel. In diesem Punkt werde man auch Berufung einlegen.