Pflegeregress: Student sollte 33.000 Euro zahlen
Aus allen Wolken fiel der Student, als das Schreiben des Sozialhilfeverbandes ins Haus flatterte. Der Verband forderte 33.000 Euro von ihm. Der Hintergrund: Seine Großmutter war in ein Alten- und Pflegeheim gezogen. In der Folge stellte der Sozialhilfeverband Nachforschungen über die Vermögensverhältnisse der Frau an und darüber, ob es sonst eine Möglichkeit gibt, die Kosten der Pflege und Unterbringung im Alten- und Pflegeheim zu finanzieren.
Monatliche Überweisung von 500 Euro
Dabei stieß man auf eine monatliche Überweisung von 500 Euro von der Oma an den studierenden Enkel. Und weil das Gesetz besagt, dass man Geschenke in größerem Ausmaß bis zur fünf Jahre rückwirkend zurückfordern kann, stellte der Sozialhilfeverband die 33.000-Euro-Forderung an den Studenten. Eine Summe, die der junge Mann aber nicht hatte. Er wandte sich deshalb an die AK. Die erreichte nach Verhandlungen, dass die Forderung von 33.000 Euro auf 3.000 Euro reduziert wurde. Doch auch dafür musste der Student seinen Ersparnisse heranziehen, sprich, seinen Bausparvertrag auflösen.
Abschaffung des Pflegeregresses gefordert
Für AK-Präsident Johann Kalliauer ist der Fall ein Paradebeispiel, warum die AK die Abschaffung des Pflegeregresses fordert. Hätte die Frau ihrem Enkel das Geld bar gegeben, wäre es zu keiner Rückforderung gekommen. Kalliauer fordert eine generelle Abschaffung des Pflegeregresses in Oberösterreich.