Nachbarn erschlagen: Täter zurechnungsfähig

Im Fall eines 41-jährigen Leondingers, der im Februar seine beiden Nachbarn auf offener Straße erschlagen haben soll, liegt nun das psychiatrische Gutachten vor. Demnach war der Mann zur Tatzeit zurechnungsfähig.

Philip Christl, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz, sagte Mittwochnachmittag gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Die Sachverständige Adelheid Kastner hat auch zur Frage eines allfälligen Affekts Stellung genommen und diesen Affekt bejaht. Wobei man sagen muss, dass ein Affekt keine rechtliche Kategorie ist. Hier geht es nur um Fragen einer allfälligen Strafmilderung für den Fall einer Verurteilung. Das wäre aber noch zu früh, jetzt darüber zu sprechen.“

Mord oder Totschlag

Auf Basis des Gutachtens wird nun die Anklage erstellt, die in den nächsten Wochen fertiggestellt werden soll. Unklar ist noch, ob die Anklage auf Mord oder Totschlag lauten wird. Bei Mord drohen zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang, bei Totschlag eine Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren.

Nach Attacke mit Eisenstange verstorben

Der Leondinger war von dem Ehepaar jahrelang mit Beschwerden, Anzeigen und Beschimpfungen verfolgt worden. Im Februar verlor der 41-Jährige die Nerven und attackierte das Ehepaar mit einer Eisenstange. Die beiden Schwerverletzten verstarben kurze Zeit später im Krankenhaus.

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