Mindestsicherung: Gutachten hegt Bedenken

Ein neues Gutachten kommt nun zu dem Schluss, dass die von ÖVP und Freiheitlichen in Oberösterreich geplante Kürzung der Mindestsicherung für Asyl- und Schutzberechtigte „rechtswidrig“ ist. ÖVP und FPÖ sind vom gesetzlichen Spielraum überzeugt.

Die Rechtslage sei „unsicher“ und „schwierig“, heißt es aus Juristenkreisen. Die entscheidende Frage laute: Gibt es einen rechtlichen Spielraum für die geplante Kürzung der Mindestsicherung für Asyl- und Schutzberechtigte in Oberösterreich - wie ÖVP und Freiheitliche meinen - oder ist dieses Gesetzesvorhaben rechtswidrig?

Gutachten: „Rechtsverletzungen“

SPÖ und Grüne haben zusammen mit dem oberösterreichischen Netzwerk gegen Rassismus bei dem aus Wels stammenden Sozialrechts-Professor der Universität Salzburg, Walter Pfeil, ein Gutachten in Auftrag gegeben. Pfeil hegt „gravierende Bedenken“. Auf vier Ebenen insgesamt käme es dadurch zu Rechtsverletzungen.

„Bei Asylberechtigten ist die Rechtslage ganz eindeutig“, so Pfeil

Janko: Argumente dagegen - aber auch dafür

Die Rechtslage sei nicht so eindeutig, meint der Verfassungsrechts-Professor Andreas Janko von der Universität Linz, der auch Ende März im Unterausschuss des Landtages seine Sicht dargelegt hat. Insbesondere das Unionsrecht (in der EU) mit seinem prinzipiellen Gleichbehandlungsgebot für Asylberechtigte lasse sich nicht so einfach wegdiskutieren.

Janko sieht aber auch Argumente für die Rechtmäßigkeit der geplanten Kürzung, etwa beim Fluchtgrund

Auf die Frage, ob er ausschließen könne, dass die geplanten Kürzungen doch rechtlich in Ordnung sein könnten, meinte der Sozialrechtler Walter Pfeil:

Pfeil: „Man soll im Recht nie etwas ganz ausschließen, aber…“

Reaktionen zur Kürzung

ÖVP und Freiheitliche sollten die „rechtswidrige und unsoziale Kürzung der Mindestsicherung aufgeben oder eine Rechtsprüfung durchführen lassen“, fordern SPÖ, Grüne und das oberösterreichische Netzwerk gegen Rassismus. Landesrat Rudi Anschober (Grüne) schlug einen Ausweg vor: Statt das Gesetz im Juni im Landtag zu beschließen, sollte man den Entwurf zu einer Vorabprüfung dem Höchstgericht übermitteln.

ÖVP-Geschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer kritisierte, dass SPÖ und Grüne erst jetzt das von ihnen bestellte Gutachten präsentieren und den Sozialrechtler Walter Pfeil nicht in den Landtagsausschuss eingeladen haben. Hattmannsdorfer bleibt dabei, dass andere Rechtsexperten sehr wohl der Meinung sind, dass eine Kürzung der Mindestsicherung nur für Asylberechtige möglich sei.

Dass die geplante Gesetzesänderung rechtlich argumentierbar ist, sei von den Rechtsexperten im Unterausschuss des Landtages bereits bestätigt worden, es werde nicht gelingen, das Vorhaben aufzuhalten, heißt es von ÖVP und FPÖ.

Kürzung soll Mitte Juni beschlossen werden

Die geplante Kürzung der Mindestsicherung für Asyl- und Schutzberechtigte von derzeit 914 auf 520 Euro soll Mitte Juni im Landtag beschlossen werden und mit 1. Juli in Kraft treten.

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