Ried, LASK, Blau-Weiß bekommen Lizenz

Am Freitag hat die Österreichische Fußball-Bundesliga bekanntgegeben, wer die Lizenz für die kommende Saison, also die Spielgenehmigung oder das wirtschaftliche „Pickerl“ bekommt. Alle drei Oberösterreichischen Klubs haben diese Lizenz gleich im ersten Anlauf erhalten.

In der höchste Spielklasse, der Bundesliga, ist nur die Admira in erster Instanz durchgefallen und noch ohne Lizenz, alle anderen Klubs haben die Spielgenehmigung, auch die SV Josko Ried, wenn auch mit einer Auflage, einem sogenannten Reorganisationsprüferbericht.

Bundesliga: Ried mit Auflage

„Resultierend aus unserem Verlust von über einer Million Euro im Geschäftsjahr 2015 und bedingt durch die Tatsache, dass bei der Abgabe der Lizenz Mitte März die Verträge mit dem neuen Hauptsponsor Guntamatic und dem Stadionsponsor OÖ Versicherung noch nicht unterschrieben waren, müssen wir hier der Liga noch Bericht erstatten. Es handelt sich deshalb nur mehr um eine Formsache, die wir fristgerecht und positiv erledigen werden“, erklärt SVR-Finanzvorstand Roland Daxl.

Erste Liga: LASK ohne Auflagen

Einen Stock tiefer, in der ersten Liga, hat der LASK die Lizenz ohne Auflagen für die Bundesliga im Fall des Aufstiegs oder eben die Erste Liga bekommen, die Frage der Heimspiele, nachdem der LASK ja Pasching als Heimstätte und die Gugl nur als Ausweichstadion bekanntgegeben haben, hat keine Rolle gespielt, freut sich LASK-Finanzvorstand Dr. Siegmund Gruber.

Keine Relegation für Blau-Weiß Linz?

Nicht erteilt wurde die Lizenz in der Ersten Liga Austria Lustenau sowie Austria Klagenfurt, was auch Auswirkungen auf die Regionalliga hat: Dort hat Blau-Weiß Linz die Lizenz bekommen, Titelkonkurrent Hartberg vorerst nicht, und im Fall des Meistertitels könnte man sich sogar die Relegation ersparen, falls sowohl die Vorarlberger als auch die Kärntner auch in den weiteren Instanzen erfolglos Protest einlegen sollten.

„Ich halte nichts von solchen Spekulationen. Wir wollen sportlich Meister werden, alles andere können wir ohnehin nicht beeinflussen. Warten wir einmal die Protestfrist ab, dann werden wir sehen“, so Blau -Weiß Präsident Hermann Schellmann.

Protestfrist bis 9. Mai

Die Klubs ohne Lizenz können jetzt bis 9. Mai Protest einlegen, 5 Tage später wird die Entscheidung in zweiter Instanz seitens der Bundesliga bekanntgegeben.

Dennis Bankowksy, ooe.orf.at