Bodypacker-Prozess: Fünf Schuldsprüche

Der Prozess um einen 37-jährigen Bodypacker, der beim Kokaintransport beinahe ums Leben gekommen wäre, hat Donnerstagabend im Landesgericht Linz mit Schuldsprüchen für alle fünf Angeklagten geendet.

Laut Anklage sollen die fünf dafür verantwortlich sein, dass ein 37-Jähriger, der 1,3 Kilogramm Kokain in 133 Portionssäckchen geschluckt hatte, aus der Dominikanischen Republik nach Oberösterreich reiste. Dann sollte er die in einer Wohnung in Linz wieder ausscheiden. Dazu war er aber nicht in der Lage - er hatte einen künstlichen Darmausgang.

Nur zwölf Kugeln kamen zutage

Laut Staatsanwältin Michaela Breier haben zwei der fünf Angeklagten den Mann vom Flughafen Wien nach Linz gebracht. Dort wurden ihm drei Tage lang alle möglichen Mittel verabreicht und sogar eine Pinzette verwendet, um an die Kugeln in seinem Körper zu gelangen. Das war so schmerzhaft, dass der Schmuggler deswegen sogar in Ohnmacht fiel, wie er später vor der Polizei zu Protokoll gab. Es kamen aber nur zwölf Kugeln zutage.

Weil sich der Zustand des Bodypackers immer mehr verschlechterte, wurde er aus der Wohnung und - um die Spuren zu verwischen - nach Tschechien gebracht. Er schleppte sich dort noch in ein Hotel, die Rezeption rief die Rettung. Der Mann wurde durch eine Notoperation gerettet. Inzwischen ist er in Tschechien rechtskräftig verurteilt worden.

Strafen zwischen dreieinhalb und zehn Jahren

Alle Angeklagten fassten Strafen zwischen dreieinhalb und zehn Jahren aus. Vier der Angeklagten bestritten großteils die Vorwürfe. Sie wollen zumindest zu Beginn nichts von den Drogengeschäften gewusst haben und vor allem nicht daran mitgewirkt haben.

Das Gericht sprach alle Angeklagten jeweils wegen gleicher oder unterschiedlicher Delikte zum Teil als Beitragstäter oder als Auftraggeber schuldig: Suchtgifthandel, -schmuggel, Freiheitsentziehung und Aussetzung. Die Verteidiger meldeten entweder Rechtsmittel an oder erbaten Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit allesamt nicht rechtskräftig.

Link: