Gutachten nach tödlichem Streit

Fast zwei Monate sind seit einem tödlichen Nachbarschaftsstreit in Leonding (Bezirk Linz-Land) vergangen. Ein Gutachten, das klären soll, ob der Mann zurechnungsfähig gewesen ist, soll demnächst vorliegen.

Die Ermittlungen sind mittlerweile abgeschlossen. Der mutmaßliche Täter, ein 41-jähriger Vater von zwei Kindern, sitzt weiter in Untersuchungshaft. Er hat im Februar ein älteres Ehepaar brutal mit einer Eisenstange erschlagen - mehr dazu in Opfer nach Bluttat verstorben - Nachbar in U-Haft (ooe.ORF.at; 14.2.16).

„Am Tatverdacht hat sich nichts geändert“

Philip Christl, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz, sagte am Montag gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Am Tatverdacht hat sich grundsätzlich nichts geändert, wir gehen nach wie vor vom Verbrechen des Mordes in zwei Fällen aus. Die Polizei hat uns bereits Ende März einen Abschlussbericht übermittelt. Wir warten jetzt nur noch auf ein Sachverständigengutachten zur Frage der Zurechnungsfähigkeit beziehungsweise Zurechnungsunfähigkeit und zur Frage einer allfälligen Gefährlichkeit. Das Gutachten erwarten wir etwa Ende April.“

Opfer nach Attacke mit Eisenstange in kritischem Zustand

fotokerschi.at/Kerschbaummayr

Spurenermittler am Tatort

„Drei Varianten möglich“

Danach wird die Staatsanwaltschaft entschieden, ob Anklage erhoben wird, so Christl: „Denkbar sind jetzt mal grundsätzlich bei so einem Gutachten immer drei Varianten. Entweder es handelt sich um Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt, dann wäre das auf das weitere Verfahren letztlich ohne Einfluss. Im Fall der Zurechnungsunfähigkeit gebe es dann zwei Möglichkeiten: Entweder diese Zurechnungsunfähigkeit wäre nur zu diesem Zeitpunkt bestanden und es würde keine weitere Gefährlichkeit vorliegen. Dann würden wir sofort die Enthaftung beantragen müssen und das Verfahren einstellen. Oder aber: Die Zurechnungsunfähigkeit beruht auf einer geistigen Krankheit. Und wenn dann noch eine besondere Gefährlichkeit hinzukommt, dann müsste man die Unterbringung in einer Anstalt beantragen.“

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