Pflicht: Betriebsnummer für Bienenstöcke
Die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung wurde jetzt auf Bienen ausgeweitet. Jeder Imker ist damit verpflichtet, sich mit seinen Standorten und der Anzahl der gehaltenen Bienenvölker im Veterinärinformationssystem zu registrieren. Hilfe bei den Meldungen für die Statistik Austria erhielten die Imker von den Imkervereinen, sagte der Präsident des österreichischen Imkereizentrums, Maximilian Liedelbauer.
ORF/Regine Schöttl
VIS-Nummer erleichtert Seuchenbekämpfung
Die Ortsvereine helfen, die Daten zu sammeln und weiterzuleiten. Der Imker erhalte dann seine Veterinär-Informationsnummer (VIS-Nummer), so Liedelbauer. Mit dieser Betriebsnummer habe künftig jeder Imker seine Bienenbestände und die genaue Völkerzahl zweimal im Jahr zu melden. Auch wenn die Registrierung ein gewisser Aufwand ist, soll damit in Zukunft vor allem die Seuchenbekämpfung erleichtert werden. Tierseuchen wie Faulbrut und der kleine Beutekäfer ließen sich dadurch besser eindämmen, weil sich gefährdete Stöcke schnell feststellen ließen, so Liedelbauer.
Liedelbauer zur besseren Kontrolle
Die Registrierungspflicht startet im Dezember 2016. In Oberösterreich müssen sich nun rund 6.000 Imker registrieren. Mit 1. Jänner 2017 müssen Bienenstämme und Völkerzahl dann gemeldet sein, sonst drohen Strafen.