Vorschläge für weniger Bürokratie

Weniger Bürokratie und einfachere Verfahren für Unternehmen versprechen Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) und Wirtschaftslandesrat Michael Strugl (ÖVP). Beide haben ihre Vorschläge zur Deregulierung jetzt vorgestellt.

Es sind viele Bereich, die die beiden Wirtschaftspolitiker mit gezielten Einzelmaßnahmen entstauben und erleichtern wollen. Ein großer Komplex in diesem Paket ist es, Neugründungen von Unternehmen sowie deren Ansiedlung oder Ausweitung zu vereinfachen, so Mitterlehner. Bei Neugründungen soll künftig der Weg zu den unterschiedlichsten Behörden mit zahlreichen Formularen auf ein einziges elektronisches Verfahren umgestellt werden.

„Eine Anlaufstelle und ein Bescheid“

Auch bei Betriebsansiedelungen sollen Genehmigungsverfahren mit ihren Behördenwegen deutlich vereinfacht werden, kündigt Mitterlehner an: „Derzeit muss sich ein Betrieb, wenn es um die Genehmigung seiner Anlage geht, separat an die Baubehörde, die Gemeinde, Wasserbehörde, Bund, Naturschutz, Land und Gewerbebehörde wenden, und die gleichen Einreichunterlagen sind mehrfach vorzulegen. In Zukunft werden die Bezirkshauptmannschaften, oder in Statutarstädten der Magistrat, zwingend als One-Stopp-Shop agieren. Das heißt eine Anlaufstelle und ein Bescheid für alle betroffenen Bereiche.“

„Vereinfachen und zusammenführen“

Verfahrensvereinfachung soll es auch auf Landesebene geben, so Wirtschaftslandesrat Michael Strugl. In seinem Ressort habe man jetzt 70 Gesetze und Verordnungen durchgesehen, ob sie bei Betriebsansiedelungen eine Rolle spielen. Bei 13 sei man fündig geworden. Bis zum Sommer wird jetzt versucht, sie zu vereinfachen oder zusammenzuführen: „Ich sage ein Beispiel: Ich werde mich mit dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Haimbuchner zusammensetzen. Und wir sollten überlegen, ob etwa das Genehmigungsverfahren nach der Gewerbeordnung und das Genehmigungsverfahren nach der Bauordnung nicht in einem durchgeführt werden können. Das wäre ein Riesenfortschritt in diesen Verfahren.“

Auch die Streichung von nicht mehr zeitgemäßen oder unnötigen Vorschriften sei möglich, so Strugl.

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