Unbedingte Haftstrafen für Brandstifter

Zwischen 18 und 30 Monaten unbedingter Haft lauteten die rechtskräftigen Urteile für drei Angeklagte, die am Donnerstag in Linz vor Gericht gestanden sind. Es ging um Delikte wie Brandstiftung, Drogen- und Waffenbesitz.

Sie hätten Wodka getrunken und eine „rechte Gaudi“ gehabt, so einer der beiden Männer im Prozess. Dann hätten sie irgendwann die „dumme“ Idee gehabt. Am 3. Mai in der Früh sollen sie einen Böller in das Cabrio eines Bekannten geworfen haben, das vor einer Wohnanlage in Linz-Oed abgestellt war. Insgesamt sechs Autos brannten, der Schaden am Gebäude wurde mit 115.000 Euro beziffert.

Nahe des Tatorts festgenommen

In Nähe des Tatorts wurde ein 29-jähriger Deutscher festgenommen, nachdem er und ein 28-jähriger Linzer mit Pistolen in die Luft schossen. Der Linzer stellte sich ein paar Tage später der Polizei. Der Deutsche bestritt vor Gericht, an dem Anschlag beteiligt gewesen zu sein.

Den beiden Männer und der Freundin des Deutschen wurden auch verschiedene Drogendelikte vorgeworfen. So sollen sie etwa größere Mengen Crystal Meth aus Tschechien nach Oberösterreich geschmuggelt und hier weiterverkauft haben.

Unbedingte Gefängnisstrafen

Die drei Angeklagten fassten wegen Drogendelikten beziehungsweise in einem Fall auch wegen Brandstiftung unbedingte Haftstrafen zwischen 18 und 30 Monaten aus. Alle sind unbedingt und rechtskräftig.

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