Strafen für Drogenhandel in Gefängnis

Der Prozess um den Handel mit Drogen in der Justizanstalt Garsten (Bezirk Steyr-Land) hat am Donnerstag im Landesgericht Steyr mit drei Schuld- und sechs Freisprüchen geendet. Sie sind nicht rechtskräftig.

Die Anklagen lauteten auf Amtsmissbrauch, teils als Beitragstäter, und Suchtgifthandel, teilweise unter Ausnützung einer Amtsstellung. Die Verurteilungen erfolgten aber nur wegen Amtsmissbrauchs, nicht wegen Drogenhandels. Den Beschuldigten konnte die dafür nötige Menge nicht nachgewiesen werden. Es blieb daher beim unerlaubten Umgang mit Suchtmitteln. Aufgrund einer seit Jahresbeginn geltenden Regelung wurde das Verfahren dazu vorläufig eingestellt.

Cannabisharz, Speed, Kokain eingeschleust

Der nun verurteilten, ehemaligen Beamtin hatte die Anklage vorgeworfen, 800 Gramm Cannabisharz, 200 Gramm Speed, zehn Gramm Kokain sowie Crystal Meth, Ecstasy-Tabletten und 14 Handys samt Simkarten in die Justizanstalt eingeschleust zu haben. Ihr derzeit suspendierter Ex-Kollege, der freigesprochen wurde, sollte Häftlingen 125 Tabletten Subutex, 150 Gramm Cannabisharz sowie ebenfalls mehrere Mobiltelefone verschafft haben. Der Mann leugnete alle Vorwürfe als „Schwachsinn“.

Aus Liebe gehandelt

Die Frau gab vor dem Richter zu, einem Gefangenen acht bis zehn Handys und 180 bis 200 Gramm Cannabis gebracht zu haben. „Aus Blödheit und Blindheit“ und weil sie sich in den wegen Mordes einsitzenden Mann verliebt habe. Als er immer mehr - u.a. auch Heroin - verlangte, habe sie die Liebes- und die Geschäftsbeziehung schließlich abgebrochen.

Der Häftling, der als einziger der Gefängnisinsassen umfassend geständig war, schilderte die Sache mit umgekehrten Vorzeichen: Er sei in die Frau verliebt gewesen und habe ihr helfen wollen, mit den Geschäften im Knast Geld für eine Wohnung zu verdienen. Er gab zu, die Drogen und Mobiltelefone an andere Gefangene weiterverkauft zu haben und belastete eine Reihe seiner Mitinsassen - einer bereits bedingt entlassen - der Rest großteils ebenfalls „schwere Jungs“.

Häftling fasste „unbedingt“ aus

Diese wollen aber alle nichts mit der Sache zu tun haben. Lediglich einer räumte ein, von ihm einen Mini-PC, ein Handy und einen Internet-Stick gekauft zu haben. Der Häftling fasste für seine illegalen Geschäfte 15 Monate unbedingt aus, weil ihm eine einschlägige Vorstrafe und die Tatbegehung im Gefängnis als erschwerend angelastet wurde. Die anderen Gefangenen wurden freigesprochen.

"... gar nicht wissen wollen"

Ebenfalls auf der Anklagebank saß der Cousin der Ex-Justizwachebeamtin, der in den Suchtgifthandel involviert gewesen sein soll. Er gab zu, die Frau zum Drogeneinkauf nach Wien gefahren und für sie Postanweisungen und Bargeld entgegengenommen zu haben. Er habe es für möglich gehalten, dass es dabei um Geschäfte in der Justizanstalt gehen könnte, es aber eigentlich „gar nicht wissen wollen“, sagte er. Er wurde zu neun Monaten bedingt verurteilt.

Der Schöffensenat wertete bei allen drei Verurteilten die Geständnisse als mildernd, bei der Ex-Beamtin und ihrem Cousin zudem deren Unbescholtenheit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.