OGH soll sich mit Glockenstreit befassen
Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz am Montag war klar: die Berufung gegen das Urteil des Landesgerichtes Linz ist abgelehnt. Durch den nächtlichen Glockenschlag des Mariendoms bestehe keine allgemeine Gesundheitsgefährdung. Beim Kläger handele es sich nach Ansicht des Gerichtes um einen Mensch, der auf das Glockenschlagen übersensibel reagiere.
Vergleich: Glockenschläge mit Gräserpollen
Das Gericht stellte einen Vergleich an: „die Klage eines bisherigen Großstadtbewohners, der auf das Land zieht und dort bemerkt, dass er an einer gesundheitsbeeinträchtigenden Allergie auf Gräserpollen leidet und gegen den benachbarten Landwirt, der das Gras auf der Wiese wachsen lässt, wäre wohl ebenso wenig nicht erfolgreich“. Eine ähnliche Klage wies der Oberste Gerichtshof bereits ab, nämlich die eines Käufers eines Grundstückes im Waldgebiet.
Revision zugelassen
Ab wann Kirchenglocken als gesundheitsgefährdende Lärmquelle gelten ist vom Obersten Gerichtshof jedoch noch nicht verhandelt worden. Das steht jedoch nun an, da das Oberlandesgericht Linz zwar die Berufung abgewiesen, jedoch eine ordentliche Revision zugelassen hat. Der Kläger und sein Anwalt kündigten bereits an, diesen Schritt zum Obersten Gerichtshof machen zu wollen.
Damit wird nicht nur der Einzelfall rund um den nächtlichen Glockenschlag des Linzer Mariendoms entschieden, sondern es soll eine grundsätzliche Entscheidung über das Kirchenglockenläuten bzw. -schlagen und eine etwaige Lärmbelästigung dadurch gefällt werden.
Links:
- Streit über Kirchenglocken geht in nächste Instanz (ooe.ORF.at; 20.8.15)
- Klage gegen laute Glocken abgewiesen (ooe.ORF.at; 30.7.15)
- Prozess um Glockengeläut geht weiter (ooe.ORF.at; 21.5.15)
- „Zu laute Glocken“ schlagen seltener (ooe.ORF.at; 24.2.15)