Pilsl begrüßt neues Staatsschutzgesetz
Das Gesetz entspreche den Vorstellungen der Polizei, so Pilsl im Gespräch mit ORF-Redakteur Johannes Reitter. Es würden nicht nur die Befugnisse für den Staatsschutz geregelt, sondern auch die Organisation. Das gebe der Exekutive die Möglichkeit, alle Befugnisse laut Staatsschutzgesetz auch zu vollziehen.
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Pilsl zum Staatsschutzgesetz
Gefahrenerforschung im Vorfeld
Dadurch können alle Maßnahmen für eine Gefahrenerforschung im Vorfeld unternommen werden, so Pilsl. Das betreffe etwa das Einschleusen von Vertrauenspersonen in Extremistenkreise oder das Sammeln und Speichern von Daten.
„Rechte der Bevölkerung gewahrt“
Befürchtungen, dass die Rechte der Bevölkerung zu stark eingeschränkt werden könnten, teilt Pilsl nicht. Man schätze den Vertrauenswert der Bevölkerung in die Polizei, und man werde diesen nicht untergraben. Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass das Parlament Einsicht in die Arbeit der Polizei habe.
Link:
- Regierung einigt sich bei Staatsschutzgesetz (news.ORF.at)