Garantiezins für Rentenversicherungen sinkt

Seit Längerem sorgen niedrige Zinsen dafür, dass auch bei den klassischen Rentenversicherungen der Garantiezins von derzeit noch 1,5 Prozent auf ein Prozent im Jahr 2016 fallen wird. So gibt es jetzt schon Versicherungen, die keinen Garantiezinssatz mehr anbieten.

Neun Versicherungen haben sich an dem Vergleich der Konsumentenschützer der Arbeiterkammer OÖ beteiligt. Alle Vergleiche beziehen sich auf einen Versicherten, der bei Vertragsbeginn 40 Jahre alt ist und 25 Jahre lang monatlich 100 Euro einzahlt. Insgesamt also 30.000 Euro. Ein Vergleichspunkt war etwa, wie viel Geld man zurückbekommt, wenn man das angesparte Kapital nicht als monatliche Rente, sondern als Einmalzahlung bekommen will.

Vier Versicherungen zahlen weniger aus

Dabei zeigte sich, dass man bei vier Versicherungen nur zwischen 28.850 und 29,950 bekommt, also weniger als die eingezahlten 30.000 Euro. Und bei den anderen fünf Versicherungen liegen die Beträge von 30.840 bis 31.160 Euro auch nicht wesentlich darüber. Der Grund dafür sei, dass von den einbezahlten Prämien Provisionen, Verwaltungskosten und ein Risikoanteil abgezogen werden, so Georg Rathwallner von der Arbeiterkammer. Und das schmälere natürlich den Betrag.

Die garantierten, monatlichen Rentenzahlungen

Verglichen wurden auch die garantierten, monatlichen Rentenzahlungen ab Erreichen des Pensionsalters. Zwei Versicherungen geben hier überhaupt keinen Wert an, eine liegt bei lediglich 81,30 Euro, die restlichen sechs zwischen 104 und knapp 110 Euro. Dieses Geld bekommt man aber, solange man lebt, das ist das Risiko der Versicherung.

Und dann gibt es noch die sogenannte prognostizierte Rente, die man bekommt, wenn die Versicherung bessere Zinsen erwirtschaften kann als den Garantiezinssatz. Hier liegen die Schätzungen der monatlichen Zahlungen zwischen 158 und knapp 175 Euro. Doch dafür gibt es keine Garantie.

Steuerliche Änderungen fix

Fix sind aber steuerliche Änderungen. Die Prämien für laufende und heuer noch abgeschlossene Rechtenversicherungen können nur noch bis 2020 steuerlich abgesetzt werden. Bei neuen Verträgen ab dem nächsten Jahr wurde die Absetzbarkeit der Prämien gestrichen.

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