Swap: Penn muss gegen BAWAG aussagen

Der ehemalige Linzer Finanzdirektor Werner Penn muss im Swap-Prozess der Stadt Linz gegen die BAWAG P.S.K. am Handelsgericht Wien aussagen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden.

Ein Disziplinarverfahren, auf das sich Penn immer berufen hatte, sei kein Grund für ein Aussageverweigerungsrecht, so die Höchstrichter laut „Oberösterreichischen Nachrichten“ am Donnerstag. Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass die Beantwortung der Fragen des Richters für Penn „zur Schande gereichen könnte“.

Penn ist die Schlüsselfigur in der Swap-Causa, aus der bis zu einer halben Milliarde Euro Schaden droht. Bisher hat er sich aber immer der Aussage entschlagen. Zunächst begründete er das mit einem anhängigen Strafverfahren, dann mit einem Disziplinarverfahren. Das Strafverfahren ist mittlerweile mit einem rechtskräftigen Freispruch abgeschlossen, das Disziplinarverfahren noch nicht.

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