Verschwundene Bilder: Linz muss zahlen

Im Prozess um verschwundene Klimt- und Schiele-Bilder zwischen der Stadt Linz und den Erben der Besitzerin ist ein Urteil gesprochen worden: Die Stadt Linz muss 8,24 Millionen Euro zahlen, berichtete das „Neue Volksblatt“.

1951 verlieh die damalige Eigentümerin Olga Jäger eine Klimt-Zeichnung sowie drei Bilder von Egon Schiele an die Neue Galerie (heute Lentos). Als die Erben 2006 den Leihschein aus dem Nachlass einlösen wollten, waren die Werke nicht mehr auffindbar. Die Erben klagten zuerst nur in einem Fall. 2011 sprach ihnen der Oberste Gerichtshof für die Schiele-Zeichnung „Paar“ 100.000 Euro zu.

Stadt äußerte Zweifel an Echtheit der Bilder

Dann wurde um die drei anderen Bilder - die Klimt-Zeichnung „Zwei Liegende“ sowie das Aquarell „Junger Mann“ und das Ölgemälde „Tote Stadt“ von Schiele - prozessiert. Das Gericht entschied, dass die Erben auch dafür zu entschädigen seien.

Anschließend ging es vor Gericht um die Höhe. Die Stadt äußerte Zweifel an der Echtheit der verschwunden Bilder. Knackpunkt war vor allem das von Schiele stammende Gemälde „Tote Stadt“. Eine amerikanische Schiele-Expertin, die von der Stadt als Privatgutachterin eingesetzt wurde, bezweifelte die Echtheit des Werks.

Eingeklagte Summe beläuft sich auf 8,24 Millionen

Das Gericht beauftragte einen anderen Gutachter, alle vorliegenden Expertenmeinungen zu bewerten. Er kam zu dem Schluss, dass das Ölgemälde zu 95 Prozent echt sei und einen Wert von 7,5 Millionen Euro habe. Zusammen mit den anderen verschwundenen Bildern erhöhte sich die von den Erben eingeklagte Summe auf 8,24 Millionen Euro - zuzüglich Zinsen und Prozesskosten.

Vieles blieb ungeklärt

Der Richter hatte in den Verhandlungen erfolglos einen Vergleich angeregt. Vieles blieb ungeklärt - beispielsweise, ob Olga Jäger zu Schiele Kontakt hatte und das Bild direkt bei ihm gekauft haben könnte. Das würde erklären, warum es in keinem Werkverzeichnis aufscheint. Das Fazit des Richters am letzten Verhandlungstag: „Wir wissen gar nichts.“ Das Einzige, das vorliege, seien die Leihscheine. Seiner Ansicht nach seien das Quittungen, und auf diesen stehe nun einmal Schiele.

Wenn die Stadt etwas anderes behaupte, müsse sie das beweisen. „Ich nehme zur Kenntnis, dass der Richter jetzt so entschieden und die Summe objektiv begründet hat“, wird der Bürgermeister im „Neuen Volksblatt“ zum nun ergangenen Urteil zitiert. Die Entscheidung Berufung einzulegen, ist noch nicht gefallen. Ein weiterer Gang durch die Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof hält Luger nur dann gegenüber dem Steuerzahler für vertretbar, wenn eine realistische Chance auf Erfolg bestehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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