Fristen bei Wahlkarten beachten

Die Wahlberechtigten in Oberösterreich, die an den Wahlen kommenden Sonntag teilnehmen wollen, aber auf Ausflug, Urlaub oder gehunfähig sind, sollten sich schnell noch eine Wahlkarte besorgen und auf die Fristen achten.

Anträge sind - per Post, Fax, E-Mail oder die Homepage der Gemeinde bzw. wahlkartenantrag.at - zwar noch bis Donnerstag möglich. Wer aber am Postweg wählen möchte, muss auf die Fristen achten. Denn auch die Briefwahlstimmen müssen am Sonntag zu Wahlschluss bei der (aufgedruckten) Wahlbehörde der Wohnsitzgemeinde liegen - de facto also schon am Freitag, weil am Wochenende keine Post zugestellt wird. Wer die Wahlkarte so spät beantragt hat, dass er sie erst am Freitag bekommt - oder bis dahin vergessen hat, sie abzusenden - hat aber noch andere Wege der Stimmabgabe.

Abgabe durch Boten möglich

So kann man die Wahlkarte gleich ausfüllen und am Gemeinde- oder Stadtamt abgeben bzw. von einem Boten abgeben lassen. Das hat für diesen Zweck auch am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie am Sonntag bis Wahlschluss offen. Am Wahlsonntag selbst kann der Wahlberechtigte in allen dafür eingerichteten Wahllokalen im Land Oberösterreich mit der Karte wählen. Geh- oder transportunfähige Menschen werden von einer „fliegenden“ Wahlbehörde besucht - wenn sie das gemeinsam mit der Wahlkarte beantragt haben.

Persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst

In der Wahlkarten finden sich die drei Stimmzettel, die auch bei der Urnenwahl aufliegen werden: Einer in lila für die Landtagswahl, zwei in grau für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl. Auf der Wahlkarte muss mit Unterschrift eidesstattlich erklärt werden, dass die Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurden.

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