ASFINAG führt Bestbieterprinzip ein

Der Autobahnbetreiber ASFINAG ändert seine Ausschreibungskriterien für Baustellen. Es soll nicht mehr das Unternehmen mit dem billigsten, sondern jenes mit dem besten Angebot zum Zug kommen.

Die ASFINAG erwartet trotzdem keine Mehrkosten, denn im Gegenzug würden teure Qualitätsmängel vermieden, so die Hoffnung. Für die Bauwirtschaft wird damit eine langjährige Forderung erfüllt. Sie hofft nun auch, dass etwa Wohnbaugesellschaften umdenken und mehr auf regionale Baufirmen setzen.

Bestbieter kann bis zu zehn Prozent teurer sein

Der Linzer Westring und die noch anstehenden Baulose bei der Tunnelkette Klaus werden in Oberösterreich bereits nach dem neuen Bestbieterprinzip ausgeschrieben. Alois Schedl, Vorstandsdirektor der AFINAG, sagte: „Wir werden ab 15. September in allen unseren Bauausschreibungen das Bestbieterprinzip einführen. Das heißt, ganz zwingend Kriterien vorschreiben, die es einem Anbieter auch erlauben, teurer zu sein, und er bekommt trotzdem den Auftrag. Er kann bis zu zehn Prozent teurer sein, wenn er die Qualitätskriterien voll erfüllt.“

18 Kriterien festgelegt

18 Kriterien wurden festgelegt, sie umfassen Umweltstandards ebenso wie Arbeitnehmerschutz, den Einsatz von Fachkräften und die Gewährleistung. Die ASFINAG verlangt zudem künftig, dass die Bauunternehmen heikle Leistungen, etwa ein Brückenfundament, selbst erledigen, und auch Subketten will man künftig nicht mehr. Subunternehmer müssen schon beim Angebot genannt werden, so Schedl: „Wir haben immer mehr Probleme in den letzten Jahren feststellen müssen, die durch die Zerteilung der Aufträge entstanden sind. Wir bekommen ein Angebot, beauftragen es, und dann werden wesentliche und auch kritische Teile an Subunternehmer vergeben, der vergibt wieder einen Teil an Subunternehmer weiter, es werden Subketten gebildet. Das Ergebnis sind, wie wir feststellen müssen, immer mehr Qualitätsmängel.“

„Innovationen am Bau möglich machen“

Bundesministerer Alois Stöger (SPÖ), zuständig für Verkehr, Innovation und Technologie, sieht darin auch einen Faktor für Investitions- und Innovationsförderung: „Ich habe damit auch die Möglichkeit, innovative Prozesse in der Vergabe möglich zu machen. Es ist ja für die Bauwirtschaft auch wichtig, dass wir Investitionen am Bau auch innovativ gestalten können und dass Neues möglich wird.“

Bestbieterprinzip ab 100.000 Euro

Das Parlament wird voraussichtlich im Herbst eine Novelle des Bundesvergabegesetzes beschließen, die den Best- und nicht mehr den Billigstanbieter zwingend ab einer Auftragssumme von einer Million Euro vorsieht. Die ASFINAG kündigte an, das bereits ab 100.000 Euro umzusetzen. Der Bau-Innungsmeister Norbert Hartl hofft, dass die ASFINAG damit ein Vorreiter, etwa für die öffentliche Hand oder die Wohnbaugesellschaften, ist.

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