Pfarrer gewährt Flüchtlingen „Kirchenasyl“

Einer Familie mit drei Kindern aus Afghanistan hat der Pfarrer von St. Georgen an der Gusen (Bezirk Perg) im Pfarrhof Unterschlupf gewährt. Er beruft sich auf das Kirchenasyl um die Abschiebung der Familie nach Ungarn zu verhindern.

Die Familie hätte sich bereits gut in der Gemeinde integriert, sagen der Bürgermeister und der Pfarrer des Ortes im Unteren Mühlviertel. Vor sieben Monaten sei die Familie nach Österreich gekommen, nachdem sie einen Tag in Ungarn verbracht hatte, wo sie auch Fingerabdrücke hinterlassen hatte. Jetzt soll diese Familie, wie vom Dublin-Abkommen vorgesehen, nach Ungarn zurückgebracht werden. Ein derartiger Bescheid wurde bereits erlassen. Der Pfarrer nahm die fünfköpfige Familie in seinen Pfarrhaushalt auf und gewährte ihr damit Kirchenasyl, um damit deren Abschiebung zu verhindern.

Familie mit drei Kindern

Es sei ihm durchaus bewusst, dass es ein Kirchenasyl „in unserem rechtlichen Begriffsfeld“ nicht gebe, sagte Pfarrer Franz Wöckinger im Interview mit dem ORF Oberösterreich, für ihn sei das derzeit „eine praktische Maßnahme“. Die Kinder der Familie, drei Buben zwischen sechs und elf Jahren, hätten bereits „ziemlich gut“ Deutsch gelernt, so Wöckinger.

Weiterentwicklung der Gesetze

Er wolle nicht, dass die Familie in die chaotische Asylsituation in Ungarn zurückgeschickt werde, die Rechtsordnung verursache in diesem konkreten Fall auch ein Unrecht, so der Priester: „Ich bin grundsätzlich für die Einhaltung der Gesetze. Ich bin aber auch für die Weiterentwicklung der Gesetze, wenn Gesetze zu solchen Situationen führen. Es geht mir nicht darum, ein Gesetz zu umgehen, zu unterwandern oder auszuhebeln. Es geht mir darum, zu signalisieren, dass das Gesetz weiterentwickelt werden muss.“

Der Begriff „Kirchenasyl“

Der Begriff des Kirchenasyls hat sich aus dem Heiligtumsasyl der Antike entwickelt. In nahezu allen Kulturen war dieses Asyl an Tempel, sakrale Gegenstände oder tabuisierte Personen gebunden, in deren heiliger Sphäre die Schutzsuchenden der Gottheit unterstanden und deshalb vor den Nachstellungen ihrer Verfolger sicher waren. Juristisch besteht heute kein Unterschied, ob ein Mensch in einer Kirche, bei einer anderen Institution oder in einem Privathaushalt Zuflucht sucht. Es gelten die üblichen Regeln wie Hausrecht, aber es gibt keine Sonderrechte für Kirchen.

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