Swap – Urteil gegen Penn teilweise aufgehoben

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat den Schuldspruch für den ehemaligen Linzer Finanzdirektor Werner Penn, der im Disziplinarverfahren in der Causa Swap ergangen ist, teilweise aufgehoben, so das Gericht.

Das Disziplinarverfahren gegen Penn hatte am 30. September vergangenen Jahres in erster Instanz mit einem Schuldspruch geendet. Ihm wurden jeweils die Verletzung von Informationspflichten gegenüber dem Finanzreferenten, von Dokumentationspflichten, von der Einholung der Gemeinderatszustimmung sowie der Einholung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgeworfen.

„Verletzung teilweise nicht nachweisbar“

Penn berief dagegen. Das Landesverwaltungsgericht entschied jetzt als nächsthöhere Instanz, dass die angelastete regelwidrige Verletzung der Dokumentationspflichten nicht feststellbar sei, hieß es in einer Aussendung an die Medien am Montag. Der vorgeworfenen Nichteinholung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung zum Swap-Abschluss sei zudem keine unvertretbare Rechtsauffassung zugrunde gelegen. Penn wurde daher in diesen beiden Punkten freigesprochen.

Schuldspruch bei zwei Vowürfen

Die beiden anderen Vorwürfe - Verletzung von Informationspflichten sowie das rechtswidrige Unterlassen der Einholung der Gemeinderatszustimmung vor dem Swap-Abschluss - konnten jedoch aus der Sicht des Gerichtes nicht entkräftet werden. Diesbezüglich erfolgte ein Schuldspruch. Gegen diesen Entscheid sind noch weitere Rechtsmittel möglich.

Inhaltlich darf die Stadt erst nach rechtskräftigem Abschluss Auskunft darüber geben. Es soll sich aber um eine Geldstrafe für Penn von 10.000 Euro, davon 5.000 Euro unbedingt, handeln. Aus dem Währungs- und Zinstauschgeschäft, dem sogenannten Swap 4175, entstanden durch den Höhenflug des Schweizer Franken hohe Verluste. Der Streitwert inklusive Zinsen und Gerichtsgebühren liegt laut BAWAG bereits bei über einer halben Milliarde Euro.

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