Urteile zu Hetzparolen gegen Asylwerber

Zwei Männer, sind am Montag in Linz wegen hetzerischer Parolen im Internet gegen Flüchtlinge und Muslime vor Gericht gestanden. Einer bekam drei Monate bedingt, der zweite Fall muss vors Schöffengericht. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Einem 27-Jährigen aus dem Bezirk Linz-Land wurde vorgeworfen, im März dieses Jahres auf Facebook zu einem Beitrag über ein Asylheim gepostet zu haben: „Glei weg damit, a 9 mm kost ned viel ...“. Der Mann war von Anfang an geständig, und gab an nicht überlegt zu haben. „Ich habe nur gemeint, dass die, die sich nicht an unsere Kultur anpassen, wieder zurückgeschickt werden.“

Bedingte Haft mit Auflage

Das Gericht verurteilte den geständigen, unbescholtenen Mann zu drei Monaten bedingt, allerdings mit der Auflage, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Dem Angeklagten stehen, da er keinen Verteidiger hatte, drei Tage Bedenkzeit zu.

Von Gewalt bis Mord gegen Muslime

Auch dem zweite Poster, legte die Staatsanwaltschaft zur Last, auf Facebook zu Gewalt gegen Muslime bis hin zum Mord aufgefordert zu haben. Zu einem Bericht über ein islamistisches Selbstmordattentat soll der 41-Jahrige gepostet haben: „Wir zünden auch eine Bombe inmitten von Moslems.“ Weiters warf ihm die Staatsanwaltschaft das Teilen einer Karikatur, die diese Religionsgemeinschaft verunglimpft, und die Beschimpfung einer Nationalratsabgeordneten mit Migrationshintergrund vor.

Fall kommt vor Schöffensenat

Die Staatsanwaltschaft sah in den Postings neben Verhetzung, Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Beleidigung auch den Tatbestand des versuchten Landzwangs verwirklicht. Vorsitzender Klaus Bittmann fällte ein Unzuständigkeitsurteil: Die Vorwürfe seien zu schwer für einen Einzelrichter, ein Schöffensenat müsse sich damit befassen. Weder die Staatsanwaltschaft noch der Angeklagte, der sich nun einen Verteidiger besorgen muss, gaben eine Erklärung ab. Der Fall dürfte neu verhandelt werden.