Hochwasserfolgen „nicht zu verhindern gewesen“

Die Folgen des Hochwassers 2013 im Eferdinger Becken hätten nicht verhindert werden können, die Kraftwerke des Verbundes hätten keine Fehler gemacht. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der Universität Kassel.

Das Gutachten wurde von Umweltlandesrat Rudi Anschober (Grüne) in Auftrag gegeben und am Donnerstag präsentiert. Demnach war das Hochwasser so stark, dass auch andere Regelungen für die Kraftwerke nichts bewirkt hätten.

„Wehrbetriebsordnungen nicht fehlerhaft“

Seit dem verheerenden Hochwasser von 2013 gibt es teils heftige Kritik am Krisenmanagement und an der Rolle des Verbundes mit seinen Kraftwerken. Einige Probleme wurden bereits aufgearbeitet, jetzt geht es um die Fragen, ob eine geringfügige Abweichung des Verbundes bei der Wehrbetriebsordnung im Kraftwerk Ottensheim und eine Änderung der Wehrbetriebsordnung Abwinden Asten für das Ausmaß des Hochwassers verantwortlich sind.

Die Antwort des Kasseler Professors Stephan Theobald: „Es gab keine fehlerhaften Auswirkungen durch die Wehrbetriebsordnungen. Die Wehrbetriebsordnungen, wie sie sind, haben nicht zur Verschärfung der Hochwassersituation geführt, und die geringfügigen Abweichungen haben keine negativen Auswirkungen, beispielsweise auf das Eferdinger Becken oder sonst irgendwo, gehabt.“

Jahrelange Ablagerungen von Sand und Schotter

Die Studie zeigt aber auch klar, dass die jahrelange natürliche Ablagerung von Schotter und Sand in den Stauräumen Auswirkungen auf den Wasserstand des Rückstaubereiches haben kann. Und dass bei bis zu 100-jährigen Hochwässern durch eine Änderung der Wehrbetriebsordnung leichte Verbesserungen erzielt werden können. Laut Anschober werden die Untersuchungsergebnisse jetzt mit dem Umweltministerium besprochen, um in die weitere Planung gegen Hochwässer einfließen zu können.

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