Unbedingte Haftstrafe für Bankräuber

Ein 22-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Linz wegen zweier Banküberfälle zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Spruch ist bereits rechtskräftig.

Der junge Mann, ein Armenier, soll am 6. und am 19. Februar maskiert mit Schirmkappe und Sonnenbrille zwei Banken ausgeraubt haben. Beide Male hatte er einen Spielzeugrevolver in einem Sackerl dabei, den er aber nie zog. Bei dem ersten Überfall erbeutete er 1.690 Euro, beim zweiten 30.955 Euro.

Schuhe überführten Täter

Die Kriminalisten hegten bald den Verdacht, dass der Täter in der Nähe der überfallenen Banken wohnt, da er immer so schnell vom Tatort verschwunden sei. Nach dem zweiten Raub fanden sie seine Schuhe in einem Keller in der Umgebung. Ein Diensthund führte die Ermittler daraufhin zur Wohnung des Angeklagten.

Laut Verteidiger Andreas Mauhart war das Motiv bittere Armut. Sein Mandant habe nicht gewusst, wie er den Rest der Familie ernähren soll. Er habe trotz guter Noten nicht die Möglichkeit gehabt, die Schule abzuschließen, weil er nach seiner Ankunft in Österreich die Rot-Weiß-Rot-Card beantragt hatte und daher arbeiten musste. Zudem sei seine Mutter psychisch krank, der Vater habe die Familie verlassen. Der junge Armenier sei unbescholten und habe nun „erstmals das Haftübel verspürt“.

Spielzeugrevolver vom kleinen Bruder

Der Angeklagte war geständig: „Ich habe keine andere Wahl mehr gesehen, es tut mir leid, was ich getan habe“, sagte er im Gerichtssaal. Mit dem Geld aus dem ersten Überfall habe er Schulden beglichen. Dann habe er sich zu dem zweiten Coup entschlossen. Der Spielzeugrevolver, den er bei den Überfällen dabei gehabt hatte, gehöre seinem kleinen Bruder.

Staatsanwalt Reinhard Steiner verlangte eine tat- und schuldangemessene Strafe: Es sei offenkundig, dass der Angeklagte große finanzielle Probleme habe, und das sei kein Einzelschicksal. Aus generalpräventiven Überlegungen trat er für eine unbedingte Freiheitsstrafe ein. Verteidiger Mauhart bat um eine milde Strafe im Bereich von einem Fünftel des Strafrahmens - dieser reicht von einem bis zu zehn Jahren Haft. Richter Alfred Pfeisinger verurteilte den 22-Jährigen zu zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung.

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