15 Monate Haft für Amtsleiter

Ein derzeit suspendierter Amtsleiter einer Innviertler Gemeinde ist am Mittwoch zu 15 Monaten Haft, davon fünf unbedingt, verurteilt worden. Er soll 129-mal um insgesamt 40.700 Euro privat auf Kosten der Kommune eingekauft haben.

Der Mann soll von Jänner 2009 bis Mai 2013 unter anderem einen Infrarot-Toaster, einen Luxus-Fernseher oder eine Lieferung Beton im Namen der Gemeinde geordert, aber für sich selbst verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft legte ihm deshalb Veruntreuung unter Ausnutzung einer Amtsstellung zur Last. Der Prozess hatte bereits Mitte Februar begonnen, wurde damals aber aus Zeitgründen vertagt.

Nur zum Teil geständig

Da der Angeklagte nur zu einem Teil der Vorwürfe geständig war, musste das Gericht die Liste der Gegenstände, die er gekauft haben soll, einzeln durchgehen und klären, ob diese in der Gemeinde Verwendung fanden bzw. an ihrem Bestimmungsort ankamen. Dazu war eine umfangreiche Zeugenliste abzuarbeiten.

„Mauersäge“ ließ die Sache auffliegen

Die Buchhalterin der Kommune sagte etwa, sie habe Rechnungen immer an den Bürgermeister weitergeleitet, der sie abzeichnen musste - zunächst per Unterschrift, seit 2010 online. Es sei ihr dabei öfter aufgefallen, dass Rechnungen rasch genehmigt zurückkamen, auch wenn der Ortschef gar nicht da war. Als einmal eine Mauersäge angeschafft wurde, von der wirklich sich niemand erklären konnte, wozu die Gemeinde sie brauchen könnte, sei die Sache schließlich aufgeflogen.

39.000 Euro Schadenersatz für Gemeinde

Das Gericht glaubte zuletzt den Zeugen mehr als dem Angeklagten und sprach ihn schuldig. Bei der Strafbemessung wurde erschwerend der hohe Schaden, die Ausnutzung einer Vertrauensstellung und die Tatwiederholung über einen langen Zeitraum gewertet. Mildernd war die bisherige Unbescholtenheit, das teilweise Geständnis und die teilweise bereits erfolgte Schadenswiedergutmachung.

Der Gemeinde wurden insgesamt 39.000 Euro Schadenersatz zugesprochen, 6.000 Euro sind schon geleistet worden. Der Beamte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - somit nicht rechtskräftig.