Vier Monate unbedingt für Alkolenker
Mit knapp 2,4 Promille war er mit seinem Auto in Schlangenlinien gefahren und dabei auf die Gegenfahrbahn geraten. Mehrere Autos konnten noch ausweichen, aber dann prallte der Mann frontal in einen entgegenkommenden Wagen.
Ein Augenzeuge hat die Fahrt in Schlangenlinien mit seinem Mobiltelefon kurz vor dem Unfall aufgenommen.
„Keine Erinnerung“
Bei dem Unfall wurden drei Menschen, darunter der Verurteilte, schwer verletzt. Der Pensionist aus dem Bezirk Perg ist geständig. Er habe drei Achterl Wein und einen Punsch getrunken und könne sich danach an nichts mehr erinnern. Auch vom Unfall selbst habe er keine Erinnerungen.
Drei Tage Bedenkzeit
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben sich Bedenkzeit erbeten. Sie haben nun drei Tage Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.