Väter verlangen Gleichbehandlung vor Gericht

Väter würden vor Gericht wie ein Elternteil zweiter Klasse behandelt, sagt der Verein „Vaterverbot“. Er hat deshalb die Bürgerinitiative „Halbe-Halbe“ ins Leben gerufen. Die nach eigenen Angaben 10.000 Unterstützer fordern gleiche Rechte für Väter beim Streit um das Sorgerecht.

Sie würden zu „Besuchspapas“ degradiert und hätten keine Chance, ihre Rolle als Vater Ernst zu nehmen. Der Verein Vaterverbot mit Sitz in Steyr fordert, dass die Betreuung eines Kindes nach einer Trennung automatisch zwischen Vater und Mutter aufgeteilt wird. Norbert Grabner, Obmann des Vereins Vaterverbot, sagt: „Wenn ein Kind auf die Welt kommt, hat die Mutter automatisch die Obsorge und ein Umgangsrecht von sieben Tagen pro Woche. Der Vater hat automatisch Null.“

„Weibliche Gewalt wird definitiv ignoriert“

Außerdem würde die österreichische Justiz vor allem beim Thema Gewalt in der Familie Männer benachteiligen, so Grabner: „Weibliche Gewalt wird definitiv ignoriert. Das kann man auch bei Gerichtsverfahren beobachten. Wenn die Mutter sagt, dass der Vater gewalttätig gewesen sei, dann ist er schlagartig sein Kind los und braucht fünf Gutachten, bis er sein Kind wieder sieht. Sagt der Vater in selbiger Gerichtsverhandlung, dass die Mutter gewalttätig sei, dann zuckt keiner mit einem Ohr.“

„Gesetz behandelt grundsätzlich alle gleich“

Walter Engelberger, Vorsteher des Bezirksgerichts Linz, widerspricht: „Das Gesetzt behandelt grundsätzlich Vater und Mutter gleich. Im Vordergrund steht ausschließlich das Wohl des Kindes. Der Richter hat bei der Obsorge-Entscheidung ausschließlich danach zu handeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in irgendeiner Form die Mütter bevorzugt werden, wenn dies nicht dem Wohl des Kindes entspricht.“

In der Vergangenheit konnten Väterrechtler bereits einen Erfolg erzielen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 ist es unehelichen Vätern möglich, einen Obsorge-Antrag auch gegen den Willen der Mutter zu stellen.

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