Wahlkampf: 444 mal sieben Millionen Euro
Sieben Millionen Euro darf eine Partei in einem Wahlkampf ausgeben. Das Bundesgesetz aus dem Jahr 2012 zur Beschränkung der Wahlkampfkosten gilt auch für Oberösterreich, bestätigt der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger von der Uni Wien. Er beschäftigt sich seit Jahren mit Parteienfinanzierungen.
444 eigenständige Wahlen
Allerdings steckt der Teufel im Detail. Laut Sickinger ist die Gemeinderatswahl in Linz oder auch in jeder anderen Gemeinde in Oberösterreich eine eigenständige Wahl, bestätigte Sickinger im Gespräch mit ORF-Redakteur Thomas Psutka
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Theoretisch könnten unterm Strich also 444 mal sieben Millionen Euro ausgegeben werden.
Lücke im Gesetz
Für die Politikwissenschaftler Sickinger ist das eine klare Lücke im Gesetz. Der Gesetzgeber habe eigentlich große Wahlgänge auf Europäischer-, Bundesebene oder in größeren Ländern im Visier gehabt. Da es aber für jede Gemeinde gelte, könnten die Vorgaben zur Beschränkung der Wahlkampfkosten leicht unterlaufen werden.
Freiwillige Übereinkunft fehlt
Eine freiwillige Übereinkunft der Parteien für eine Beschränkung der Wahlkampfkosten gibt es derzeit in Oberösterreich noch nicht. Die Grünen haben vergangenen Herbst einen ersten Versuch gestartet. Ihr Vorschlag waren drei Millionen Euro. Aktueller Status laut Landesprecherin Maria Buchmayr: Es laufen Gespräche.
SPÖ-Landesparteichef Reinhold Entholzer fordert auch, dass für alle Wahlen in diesem Jahr nur insgesamt sieben Millionen Euro pro Partei ausgegeben werden dürfen. Alles andere sei in Zeiten von Einsparungen nicht tragbar, so Entholzer.