Blindes Paar verklagt Österreich

Seit viereinhalb Jahren kämpft ein blindes Paar aus Traun um das Recht, ein blindes Kind adoptieren zu dürfen. Jetzt tun sie den im September angekündigten letzten Schritt und klagen die Republik beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), teilten sie am Freitag mit.

Seit 2010 bemühen sich Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger ein ebenfalls blindes bulgarisches Kind adoptieren. Die beiden sind damit aber bei den Behörden in Österreich und auch in Wien abgeblitzt. „Die Blindheit war nicht das Ausschlaggebende“, wurde in Oberösterreich argumentiert. Es habe noch andere Faktoren gegeben, die aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht werden.

Durch alle Instanzen gegangen

Das Paar bekämpfte die Entscheidung durch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof, und zuletzt wurde auch der Verfassungsgerichtshof eingeschaltet. Janoschek und Dallinger klagen nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Hoffen auf baldige Entscheidung

Denn nach Ansicht der Kläger verletzen sowohl das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes als auch jenes des Landes die Menschenrechtskonvention. Diese sehe vor, jeder habe einen Anspruch darauf, dass seine Angelegenheiten innerhalb einer angemessenen Frist verhandelt werden. Außerdem gehe es um die Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf Nicht-Diskriminierung.

Jetzt hofft das blinde Paar auf baldige Entscheidung der Behörden, damit es nicht dann womöglich für eine Adoption zu alt ist.

Links:

Blindes Paar kämpft weiter um Kind (ooe.ORF.at; 10.9.14)
- Land OÖ wegen Diskriminierung verurteilt (ooe.ORF.at; 29.1.14)
- Adoptionsverbot: Land kritisiert Urteil (ooe.ORF.at; 18.6.13)