Künstliche Befruchtung: Debatte um Novelle

Eine geplante Gesetzesnovelle für die Regelung der künstlichen Befruchtung sorgt für anhaltende Diskussionen. Bei einer Tagung für Medizinrecht am Mittwoch in Linz übten Fachleute Kritik am Änderungsentwurf für das sogenannte Fortpflanzungsmedizin-Gesetz.

Am Dienstag lief die Begutachtungsfrist für den Gesetzesvorschlag. Demnach sollen ab April nächsten Jahres Samenspenden für lesbische Paare erlaubt sein. Bisher war das verboten. Auch Eizell-Spenden und Samenspenden dritter, also auch fremder Personen sind künftig möglich. Und in speziellen Fällen, dürfen dann auch Embryonen untersucht werden, noch bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden.

Mediziner fordern Änderungen

Einigen Medizinern geht das geplante Gesetz allerdings nicht weit genug. Sie fordern Änderungen. Etwa die Freigabe der medizinisch unterstützten Fortpflanzung bis zu einem Höchstalter von 50 Jahren, und das auch für alleinstehende Frauen.

Der oberösterreichische Reproduktionsmediziner Gernot Tews sieht das kritisch: die österreichische Gesetzgebung hat offensichtlich auch unter dem Druck der Kirche Hürden eingebaut, die sich für die betroffenen Frauen als schwierige Hürden erweisen werden; erstens ist die biologische Grenze vom Staat bei 45 Jahren gesetzt. Jetzt weiß man aber, dass viele ältere Frauen noch Kinder bekommen, so Tews. Auch die Erlaubnis des vorsorglichen Einfrierens von Eizellen und Samenzellen steht auf dem Forderungskatalog.

In Österreich suchen jährlich rund 200 Frauen eine Eispende für eine künstliche Befruchtung.