Klage wegen Glockenläutens

Wegen des - seiner Meinung nach - „sinnlosen“ nächtlichen Glockenläutens hat ein Anrainer Klage gegen die Dompfarre Linz eingebracht. Das nächtliche Läuten erfülle keinen religiösen Zweck, so der Anrainer.

Um 24.00 Uhr schlagen die Glocken des Neuen Doms in Linz insgesamt 28-mal: vier Schläge, um die volle Stunde zu signalisieren, und dann noch 24-mal. Insgesamt 222-mal würden die Glocken zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr läuten, heißt es in der Unterlassungsklage gegen die Dompfarre, die ein Anrainer am Donnerstag beim Landesgericht Linz eingebracht hat.

„Unzumutbare Lärmbelästigung“

Das nächtliche Glockenläuten erfülle keinen religiösen Zweck, sondern führe lediglich zu einer Störung der Nachtruhe, wird der Anwalt in der „Kronen Zeitung“ zitiert. Aufgrund dieser „unzumutbaren Lärmbelästigung" leide er an Schlafmangel, Konzentrationsstörungen und Erschöpfungszuständen“. Eine schalltechnische Messung, die der Anrainer in Auftrag gegeben hat, habe ergeben, dass sich der Lärm „weit außerhalb des rechtlichen Rahmens“ bewege.

Kein „Glockenläuten“, sondern „Glockenschlag“

Bei der Dompfarre weist man darauf hin, dass in der Nacht kein „Glockenläuten“, sondern ein „Glockenschlag“ zu hören sei, und zwar alle Viertelstunden. Nachdem der Anrainer zweimal vorgesprochen habe, sei der Pfarrgemeinderat gefragt worden, der sich gegen eine Änderung ausgesprochen habe. Ein Rechtsgutachten der Diözese Linz habe ergeben, dass auch der nächtliche Glockenschlag zu Recht erfolgt. Außer dem Anrainer, der seit wenigen Jahren direkt neben dem Dom wohnt, habe sich noch niemand beschwert - die Glocken gebe es seit 112 Jahren.

Nun ist das Landesgericht Linz am Zug, bei dem der Anrainer die Klage eingereicht hat. Der Streitwert beläuft sich auf 20.000 Euro.