Winterreifenpflicht seit Mitternacht

Seit Mitternacht gilt die Winterreifenpflicht für Pkws und Lkws bis 3,5 Tonnen. Ab sofort muss man bei winterlichen Fahrbedingungen mit Winterreifen unterwegs sein oder zumindest auf zwei Antriebsrädern Ketten montiert haben.

Ab 1. November müssen Autofahrer bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder alternativ auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben. Erlaubt ist das allerdings nur dann, wenn die Straße (fast) durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Für Busse und Lkw über 3,5 Tonnen gilt ab 1. November eine generelle Winterreifenpflicht.

Bußgelder bis zu 5.000 Euro

Verstöße werden mit einer Strafe von 35 Euro geahndet. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen Bußgelder in der Höhe von bis zu 5.000 Euro.

Gilt ab heuer auch für Micro-Cars

Als Winterreifen werden gesetzlich Modelle anerkannt, die mit den Bezeichnungen „Matsch und Schnee“ (M+S, M.S. oder M&S) gekennzeichnet sind und mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Seit heuer müssen auch Micro-Cars mit Winterreifen ausgestattet sein. Für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.

Die Winterreifenpflicht gilt bis 15. April 2015, für Busse bis 15. März.