Prozess gegen Kripobeamte vertagt

Drei Kripobeamte sind am Mittwoch vor einem Schöffensenat im Landesgericht Linz gestanden. Ihnen wird vorgeworfen, Ermittlungen gegen einen Sexualtäter verschleppt und ungerechtfertigt Vergütungen kassiert zu haben. Der Prozess wurde vertagt.

In dem Fall geht es um Ermittlungen gegen eine Arzt, der in den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen geraten war. Die mit Sittlichkeitsdelikten befasste Gruppe habe laut Anklage den Fall 2011 nicht weiter verfolgt und darüber auch nicht der zuständigen Staatsanwaltschaft berichtet.

Der Arzt wurde später doch wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der pornografischen Darstellung Minderjähriger rechtskräftig zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt. Weiters wird den Polizisten Betrug vorgeworfen, weil sie durch die Vorlage unrichtiger Angaben unter anderem über Dienstreisen ungerechtfertigt Vergütungen kassiert hätten.

„Bauernopfer eines politischen Systems“

Alle Beschuldigten erklärten sich für nicht schuldig. Die Anwälte bezeichneten ihre Mandanten als „Bauernopfer eines politischen Systems“. Damals habe laut ihren Verteidigern die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie große Spannungen innerhalb der Exekutive ausgelöst.

„Man hat die Herrschaften weg haben wollen und dazu Flöhe und Wanzen gesucht“, formulierte es einer der Anwälte. Dazu seien Tausende der von ihnen bearbeiteten Akten durchleuchtet worden, um ihnen Verfehlungen nachzuweisen.

Nur ein „vager Verdacht“

Im Fall des von zwei von ihnen nicht weiter verfolgten sexuellen Missbrauchs habe damals lediglich ein „vager Verdacht“ bestanden, jedoch nichts Konkretes. Auch eine Überprüfung der örtlichen Polizei habe nichts erbracht.

Man habe abgewartet, ob man noch mehr finde und der Akt sei vorläufig, aber noch nicht endgültig abgeschlossen worden, verantworteten sich die Angeklagten. Das sei auch der Grund gewesen, warum sie keinen Bericht an die zuständige Staatsanwaltschaft geschickt hätten. Denn dort habe man nur Berichte mit Substanz, aber kein „Wischiwaschi“ haben wollen.

Befragungen am 12. November

Die von ihnen abgelieferten Abrechnungen bezüglich Dienst- und Reisezeiten seien in ihrer Art damals „Usus“ gewesen, sagten alle drei. Man habe ihnen gesagt, wie diese zu machen sei, einschlägige Schulungen, Befehle oder Erlässe habe es nicht gegeben. Ihre Verteidiger stellten fest, es gehe um zu viel und auch zu wenig kassierte Beträge in der Höhe von einigen Euro. Dem stehe gegenüber, dass ihre Mandanten aus Diensteifer jedes Monat etwa 20 unbezahlte Überstunden geleistet hätten.

Richter Thomas Kindermann will die Verhandlung am 12. November mit der Befragung von Zeugen fortsetzen.